Österreich: Gewerkschaft gegen Impfpflicht im Bundesheer

Als ob wir zu viel medizinisches Personal hätten

Wien  – In einem der Bundesheergewerkschaft vorliegendem Befehl der Direktion 8, die neuerdings für das Gesundheitswesen zuständig ist, wird eine Impfpflicht für zukünftige Rettungssanitäter angeordnet.

Manfred Haidinger, Präsident der Bundesheergewerkschaft, zeigt sich sehr verwundert über die Abläufe/Zustände im BMLV:

„Die Verteidigungsministerin hat immer betont, es gäbe keine Impfflicht im Bundesheer. Die parlamentarische Anfrage, 6468/J XXVII. GP auf die Fragen: 7. Gibt es für bestimmte Schlüsselfunktionen/Bedienstete des ÖBH eine Impfpflicht? bzw. 17. Welche Nachteile erleiden Soldaten, die sich nicht impfen lassen? beantwortete (6400/AB) sie folgendermaßen: Zu 7 und 17: Nein. In diesem Zusammenhang ist aber zu erwähnen, dass bei gewissen Einsätzen im Ausland eine Impfung als Voraussetzung zur Teilnahme gilt.

Dem gegenüber aber ordnet die Direktion 8 an: Die Einteilung eines Grundwehrdieners zur RS-Ausbildung (RS=Rettungssanitäter, Anm.), der eine Einwilligung zur COVID-19 Impfung verweigert, hat daher zu unterbleiben. Das betrifft nun eben nicht mehr den Auslandseinsatz, sondern die Organisationsstrukturen des Bundesheeres, wo eine Impfpflicht eingeführt wird.“

Die Bundesheergewerkschaft, die zu ihrem Vertretungsbereich auch Stellungspflichtige und Präsenzdiener zählt, spricht sich klar gegen diese Anordnung aus, die auf keiner gesetzlichen Grundlage basiert. „Wir lehnen solche Druckmittel auf Personen oder Personengruppen grundsätzlich und entschieden ab, denn sie sollen ausschließlich dazu dienen, die Menschen zu nötigen, ihre Grund- und Freiheitsrechte, insbesondere die Integrität ihres Körpers aufzugeben“, ärgert sich Haidinger.

Zudem stellt sich die Frage, ob es sich das BMLV überhaupt leisten kann, Personal, das sich einer medizinischen Ausbildung unterziehen möchte, derart abzuweisen. „Wir tun ja gerade so als hätten wir genug medizinisches Personal – was aber bei Weitem nicht der Fall ist. Auch aus diesem Grund fordere ich die Verteidigungsministerin auf, im Sinne einer Unterstützung für die Bediensteten im Sanitätsbereich, diesen Befehl zurückzunehmen“, so Haidinger. (OTS)

 



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