Österreich: Debatte um Impfpflicht geht weiter

Aufgepasst. Noch ist gar nichts vom Tisch und die Aussagen vermeintlicher Kritiker der Corona-Maßnahmen sollte man sich sehr genau anschauen und für spätere Zeiten abspeichern. Hier die Auszüge aus der Mitschrift der Parlamentsdirektion.

Wien – Ist die vom Nationalrat Anfang des Jahres beschlossene Impfpflicht angesichts der derzeitigen COVID-19-Lage obsolet oder braucht es das Impfpflichtgesetz weiter, um rasch auf neue Entwicklungen reagieren zu können? Um diese Frage ging es bei einem Expertenhearing im Gesundheitsausschuss des Nationalrats. Basis dafür bildete das Volksbegehren “Impfpflicht: Striktes Nein”, das von rund 270.000 Personen unterstützt wurde. Impfen sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung, meinen die Unterzeichner und pochen daher auf Freiwilligkeit. Menschen ohne Impfung dürften nicht diskriminiert werden, das müsse auch für einzelne Berufsgruppen gelten.

Die Bioethikerin Christiane Druml meint dagegen, in “Ausnahmesituationen” wie der Covid-Pandemie, seien Impfungen keine alleinige Privatsache. Die Virologin Dorothee von Laerstellte die Überlegung in den Raum, die Impfpflicht auf über 60-Jährige zu beschränken.

Nicht einig waren sich von Laer und der Mediziner Hannes Strasser, was die Gefahr von Nebenwirkungen einer COVID-19-Impfung betrifft. Laer hielt gegenüber Strasser fest, dass die Sicherheit neuer COVID-19-Medikamente deutlich weniger erforscht sei als jene der zur Verfügung stehenden Impfstoffe. Dieser hatte zuvor von einer extrem hohen Dunkelziffer an Impfnebenwirkungen gesprochen und gemeint, man solle den Fokus stärker auf die Behandlung von Infizierten richten. Widerspruch erntete Strasser damit auch von Gesundheitsminister Johannes Rauch, dieser sieht die Wirksamkeit und Sicherheit von COVID-19-Impfungen durch zahlreiche Studien eindeutig bestätigt.

Volk: Impfpflicht vertieft Spaltung der Gesellschaft 

Bekräftigt wurde die Forderung nach einer verfassungsgesetzlichen Verankerung eines Diskriminierungsverbots für ungeimpfte Menschen von den Proponenten des Volksbegehrens Werner Bolek, Anatolij Volk und Marcus Hohenecker. Volk wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Initiative “Gemeinsam Entscheiden” zwei Volksbegehren initiiert hatte, wobei nur 65.729 Personen für das Begehren “Impfpflicht notfalls Ja!” gestimmt haben, während das vorliegende Volksbegehren 269.291 Unterschriften erhalten hat. Seiner Ansicht nach ist das ein klarer Auftrag an die Politik, das beschlossene Impfpflichtgesetz ersatzlos aufzuheben, zumal Österreich in der EU damit alleine dastehe. Mit der Impfpflicht habe das Parlament nachweislich gegen den eindeutigen Willen des Volkes gehandelt, diese “undemokratische Entscheidung” sei unverzüglich zu korrigieren, betonten auch Bolek und Hohenecker. Zudem ist der Nutzen der Impfpflicht nach Meinung der Initiatoren des Volksbegehrens gesamtgesellschaftlich nicht nachweisbar.

Bolek und seine beiden Stellvertreter warfen der Regierung darüber hinaus vor, mit der Impfpflicht und widersprüchlichen Covid-Maßnahmen Angst und Hass zu verbreiten und die Spaltung der Gesellschaft vertieft zu haben. Auch sei die Impfbereitschaft durch die Impfpflicht nicht gestiegen, sondern vielmehr gesunken. Das Nein zur Impfpflicht richte sich nicht gegen die Impfung selbst, bekräftigte Volk, diese müsse aber freiwillig bleiben, und für Minderjährige müssten die Erziehungsberechtigten die Entscheidungsbefugnis haben. Bestärkt sehen sich die Initiatoren durch die kritische Stellungnahme der ELGA-Verantwortlichen im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung, auch dort sei die Impfpflicht unter den gegebenen Umständen als nicht verhältnismäßig bewertet worden.

“Bioethikerin” Druml: Impfen ist in Pandemiezeiten keine alleinige Privatsache

Bioethikerin Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt, erinnerte eingangs ihres Statements daran, dass Impfungen neben verbesserten Hygienebedingungen am meisten zum heutigen globalen Wohlstand beigetragen hätten. Schutzimpfungen hätten viel Leid und Tod verhindert und seien – Stichwort Pocken – zum Teil so erfolgreich gewesen, dass die Krankheiten nicht mehr sichtbar seien. Damit seien die Impfungen ihr eigener Feind geworden.

Was das Thema Impfpflicht betrifft, hat sich die Bioethikkommission Druml zufolge bereits 2014 mit dieser Frage auseinandergesetzt, und zwar in Zusammenhang mit Infektionskrankheiten wie Masern. Damals sei man zum Schluss gekommen, dass eine gesetzliche Impfpflicht für bestimmte Personengruppen wie Gesundheitspersonal rechtlich vorstellbar sei, zumal eine ethische Verpflichtung des Gesundheitspersonals bestehe, sich und andere vor Ansteckungen zu schützen.

Maßgeblich bei einer Impfpflicht ist nach Meinung der Bioethikerin die Verhältnismäßigkeit im Sinne einer Nutzen-Risiko-Abwägung. Je sicherer eine Impfung ist, je gefährlicher die Krankheit und je größer der gesamtgesellschaftliche Nutzen der Impfung, desto eher sei ein Eingriff in die körperliche Integrität einzelner Personen gerechtfertigt. In Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie sei eine Impfung keine alleinige Privatsache, so Druml, zudem gelte es, auch Kollateralschäden wie z.B. Verzögerungen und Absagen von Therapien und Behandlungen durch Überlastung des Gesundheitspersonal zu vermeiden. Eine Impfpflicht bringe hier Gerechtigkeit.

In diesem Sinn habe die Bioethik-Kommission auch eine positive Stellungnahme zum Impfpflichtgesetz abgegeben, hielt Druml fest, wobei ein flexibler Mechanismus und eine regelmäßige Prüfung der Verhältnismäßigkeit empfohlen wurde. Das sei auch berücksichtigt worden, die Verhältnismäßigkeit sei im Gesetz “gut formuliert”. Für obsolet hält sie das Gesetz nicht – Omikron bringe derzeit zwar Erleichterungen, die Pandemie sei aber nicht vorbei. Man müsse für den Herbst gerüstet sein, so Druml.

Strasser: Anforderungen an Impfpflicht sind bei COVID-19 nicht erfüllt

Der Urologe Hannes Strasser, Co-Autor des Buchs “Raus aus dem Corona-Chaos”, stellte sich zwar nicht grundsätzlich gegen die Einführung einer Impfpflicht im Falle besonderer Umstände – etwa “wenn jetzt eine Ebola-Welle durchs Land rauschen würde” -, bei COVID-19 sieht er die strengen Anforderungen für eine Impfpflicht aber nicht gegeben. Schließlich biete die Impfung weder einen Schutz vor einer Infektion noch vor einer Weitergabe des Virus, gab er zu bedenken. Das wisse man bereits seit Sommer letzten Jahres. Auch vor schweren Verläufen bzw. dem Tod sei man damit nicht zuverlässig geschützt. “Die Impfungen wirken, aber nicht gut genug”, unterstrich Strasser, eine Beendigung der Pandemie durch Herdenimmunität werde man nicht erreichen können, zumal der Impfschutz erwiesenermaßen nur ein paar Wochen bzw. Monate halte.

Besorgt zeigte sich Strasser gleichzeitig, was die Nebenwirkungen von COVID-19-Impfungen betrifft. Diese würden deutlich häufiger als erwartet auftreten, meinte er mit Berufung auf verschiedene Studien. Damit würden sich unkalkulierbare Risiken für gesunde Menschen ergeben. Zudem geht er von einer “unheimlich hohen” Dunkelziffer in diesem Bereich aus, weil viele Nebenwirkungen nicht gemeldet würden. Laut Strasser gibt es Schätzungen, wonach 26 Millionen PatientInnen in Europa Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung hatten bzw. haben, mehr als 300.000 könnten in Folge der Impfung gestorben sein.

Vor diesem Hintergrund schaue er sich jeden Patienten genau an, bevor er ihn gegen COVID-19 impfe, sagte Strasser, der auch als Impfarzt in Tirol tätig ist. Wenn er das Risiko für zu hoch halte, lehne er eine Impfung ab. Das Vertrauen in die Impfung sei aber ohnehin zurückgegangen, weil jeder jemanden kenne, der Nebenwirkungen gehabt habe oder bei dem die Impfung keine Wirkung zeitigte. Für gefährlich erachtet es Strasser, dass die Leute Impfungen nunmehr generell weniger trauten, durch die Covid-Impfung seien auch andere Impfungen in Misskredit geraten.

Als mögliche Alternative zur Impfung und in Vorschau auf den Herbst plädierte Strasser dafür, mehr Fokus auf die medizinische Behandlung von COVID-19-Infizierten zu legen. Es gebe seit Wochen ein neues Medikament, das aber kaum verschrieben werde, kritisierte er. Für ihn war es außerdem ein schwerer Fehler, dass in Österreich zwar viel getestet wurde, man die Betroffenen in der Quarantäne aber dann zum Teil “wochenlang alleingelassen” habe, statt sie frühzeitig zu behandeln.

Von Laer: Impfpflicht für Menschen über 60 andenken

Die Virologin Dorothee von Laer von der MedUni Innsbruck hielt Strasser entgegen, dass man das Risiko einer Impfung mit dem Risiko der Erkrankung abwägen müsse und man Impfreaktionen wie Kopfschmerzen nicht mit Impfnebenwirkungen vergleichen dürfe. Impfreaktionen seien keine schwere Erkrankung und gingen rasch vorüber, dabei handle es sich um eine normale Reaktion des Immunsystems. Zudem habe man inzwischen festgestellt, dass 12 Monate nach Ausheilen einer Corona-Infektion das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung auf das 2,5fache steige und Impfungen immerhin zu 50% vor Long-Covid schützen würden. Belegt sind von Laer zufolge allerdings einzelne Fälle von Herzmuskelentzündungen und Thrombosen nach COVID-19-Impfungen, davon seien allerdings fast ausschließlich jüngere Personen betroffen und diese Nebenwirkungen bei rechtzeitiger Diagnose gut behandelbar.

Was die Impfpflicht betrifft, regte von Laer an, diese auf über 60-Jährige zu beschränken. Man könne das Virus nicht ausrotten, meinte sie, eine Impfpflicht für besonders vulnerable Gruppen könnte aber dazu beitragen, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Schließlich würden Impfungen gut vor schweren Krankheitsverläufen schützen und damit Hospitalisierungen deutlich reduzieren, hier sei die Literatur eindeutig. Grundsätzlich mache das geltende Impfpflichtgesetz aber durchaus Sinn, sagte von Laer, da man nicht wisse, ob man es im Herbst wieder mit einer pathogeneren Virusvariante zu tun haben werde. Durch das Impfpflichtgesetz sei rasches Handeln möglich.

Zur Frage einer COVID-19-Impfpflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen merkte von Laer an, bei den aktuellen Virusvarianten und Impfstoffen wäre ein solcher Schritt nicht opportun, da die Impfstoffe nur einen geringen Schutz vor einer Übertragung bieten. Man könne das Virus gut weitergeben, auch wenn man geimpft sei. Vor diesem Hintergrund hätten Testen und Maskentragen des Gesundheitspersonals Vorrang. Derzeit nicht gerechtfertigt wären ihrer Meinung nach außerdem Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte Personen bei großen Veranstaltungen – hier würde momentan nur eine 1-G-Regel, also Testen für alle, Sinn machen.

Nicht gelingen wird es nach Meinung von Laer, das Coronavirus durch Impfungen auszurotten, wie dies bei Pocken ganz und bei Polio fast vollständig gelungen sei. Eine Herdenimmunität sei nicht zu erwarten.

In Bezug auf die Vorbereitung für den Herbst empfahl von Laer, sich vor allem auf ältere Personen und andere vulnerable Gruppen wie DiabetikerInnen zu konzentrieren. Andere europäische Länder hätten in höheren Altersgruppen viel höhere Durchimpfungsraten, machte sie geltend. Alles schlecht gelaufen, sei aber auch in Österreich nicht, betonte von Laer und lobte etwa die frühzeitige Einführung einer FFP2-Maskenpflicht. Diese Masken würden deutlich besser schützen als normale “Lappen”.

Als sinnvoll erweisen könnte sich von Laer zufolge künftig auch ein einfacher Zugang zu Titter-Tests, würden neue Studien doch zeigen, dass man desto besser vor dem Coronavirus geschützt sei, je mehr Antikörper man habe. Frauen mit Kinderwunsch empfiehlt sie, sich vor der Schwangerschaft impfen zu lassen, weil eine Erkrankung für Schwangere ein Risiko sei. Was die Behandlung von Erkrankten mit neuen Corona-Medikamenten betrifft, hielt von Laer in Richtung Strasser fest, diese seien, was die Sicherheit betrifft, deutlich weniger erforscht, als die zur Verfügung stehenden Impfstoffe.

Rauch: Studien belegen Wirksamkeit und Sicherheit von COVID-19-Schutzimpfungen

Von Seiten der Abgeordneten konstatierte Werner Saxinger (ÖVP), dass Freiheit in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten bestehe, und stellte klar, dass Impfungen hauptverantwortlich für die heutige hohe Lebenserwartung seien. Die Impfpflicht dürfe nicht mit einer Zwangsimpfung verwechselt werden und stelle angesichts der Pandemie eine Ultima Ratio dar, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Die Datenlage zeige klar, dass die Impfung wirke, zeigte sich Josef Smolle (ÖVP) überzeugt. Es gebe global eine hochsignifikante negative Korrelation zwischen der Impfrate und der Zahl der Todesfälle.

Philip Kucher von der SPÖ regte an, sich sowohl bei der Pandemiebekämpfung an sich, als auch bei der Aufklärung der Bevölkerung an erfolgreichen Modellen in anderen Ländern zu orientieren. Die Sozialdemokratie habe immer gefordert, die Impfpflicht keinen Tag länger als unbedingt nötig beizubehalten und den Menschen durch Transparenz und Information etwaige Befürchtungen zu nehmen. Besorgt äußerten sich Kucher und sein Fraktionskollege Rudolf Silvan über einen “dramatischen Einbruch” bei klassischen Schutzimpfungen gegen Kinderkrankheiten, sie befürchten, dass die allgemeine Impfskepsis in Österreich enorm gestiegen ist.

Laut Gerald Hauser (FPÖ) dürfe eine medizinische Behandlung wie eine Impfung gemäß österreichischem Recht nur mit der Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Dies komme speziell bei der COVID-19-Schutzimpfung zu tragen, die unter “besonderen Bedingungen” zugelassen wurde und somit nicht vergleichbar sei mit etablierten Impfungen, wie jener gegen die Pocken. Hauser betonte, dass die Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19-Schutzimpfung nicht genügend dokumentiert sei und regte an, stattdessen verstärkt auf andere medizinische Behandlungen zu setzen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch stellte in seiner abschließenden Wortmeldung klar, dass er Verständnis für jede Diskussion zur Thematik der Impfpflicht habe. Die Infragestellung der Impfung an sich “schmerze” ihn jedoch. Man dürfe nicht einzelne Studien zitieren, die den eigenen Standpunkt untermauern, sondern müsse aggregierte Untersuchungen heranziehen. Diese würden eindeutig die Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19-Schutzmpfung bestätigen. Rauch sieht es deshalb als seine Aufgabe als Gesundheitsminister, alles für die Erhöhung der Impfquote zu unternehmen – mit oder ohne Impfpflicht. Zudem verwies er auf deren regelmäßige Evaluierung durch die Impfpflicht-Kommission.

Nach der Behandlung im Gesundheitsausschuss wird sich nun der Nationalrat noch einmal mit dem Anliegen des Volksbegehrens befassen. Dass damit die Debatte über die Impfpflicht zu Ende sein wird, ist allerdings nicht zu erwarten, für eine Fortsetzung wird allein schon ein weiteres Volksbegehren sorgen, das die Initiative “Gemeinsam Entscheiden” laut Bolek in der Pipeline hat. Ihm zufolge wurden bereits 163.000 Unterstützungserklärungen für ein Begehren mit dem Titel “Impfpflichtabstimmung: Nein respektieren!” abgegeben, das vom 2. bis 9. Mai zur Eintragung aufliegen wird. Darüber soll, wenn es nach Bolek geht, im Herbst dann der Verfassungsausschuss beraten. 



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