Monatelange Ermittlungen wegen Hasskommentaren unter Live-Video von AfD-Politikerin

Katrin Ebner-Steiner
Katrin Ebner-Steiner . foto: Metropolico

Deggendorf: Ein veröffentlichtes Live-Video in den sozialen Medien anlässlich einer Demonstration in Deggendorf im Dezember 2017 zog umfangreiche Ermittlungen nach sich, berichtet die Polizei.

Das Video sei mit einer Vielzahl an beleidigenden, fremdenfeindlichen und volksverhetzenden Kommentaren versehen worden. Die Kripo Straubing hatte in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Deggendorf die weiteren Ermittlungen übernommen.

Im Dezember 2017 fand in Deggendorf eine Demonstration mit dem Thema „Keine Abschiebungen mehr, schlechtes Essen“ statt. Beteiligt an der Demonstration waren in erster Linie Asylbewerber aus Deggendorf. Von polizeilicher Seite wurde die Veranstaltung, welche ohne größere Störungen verlief, unter der Einsatzführung des Polizeipräsidiums Niederbayern betreut.

Weitaus mehr Aufsehen erregten eine Vielzahl an Kommentaren zu einem Live-Video von der Demonstration, welches auf Facebook veröffentlicht wurde. Als Erstellerin des Videos konnte eine Lokalpolitikerin aus Deggendorf festgestellt werden.

Dabei handelt es sich laut dem BR um die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner.

Bereits während der laufenden Demonstration wurde die Polizei von “Seiten der Bevölkerung auf die beleidigenden, fremdenfeindlichen und volksverhetzenden Kommentare” zu diesem Video hingewiesen.

Die Kripo Straubing übernahm die weiteren Ermittlungen zu den Verfassern dieser Kommentare. Aufgrund der Vielzahl an Kommentaren waren umfangreiche und personalintensive Ermittlungsmaßnahmen zu treffen. Nachdem die jeweiligen Profilinhaber ermittelt waren, wurden bundesweit und international Polizeidienststellen mit der Durchführung von erforderlichen Vernehmungen beauftragt. Insgesamt mussten rund 300 Vernehmungen von Tatverdächtigen und anderen Beteiligten veranlasst werden.

Letztendlich konnten 246 Tatverdächtige ermittelt werden, was zu einer bemerkenswerten Aufklärungsquote von 95 % geführt hat.

Zwischenzeitlich liegen auch die ersten Verurteilungen zu den Anzeigen vor. Die Verfasser der Kommentare erwarten empfindliche Geldstrafen, teils im mittleren vierstelligen Eurobereich, oder Freiheitsstrafen.

Staatsanwaltschaft und Polizei möchten nicht zuletzt aufgrund dieses Vorfalls hinweisen, dass es sich im Bereich der virtuellen Welt um keinen rechtsfreien Raum handelt und Hinweise auf strafbares Fehlverhalten konsequent verfolgt werden.

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