Marktregulierung? Grüne interessieren sich brennend für Chinas Social Scoring

Im Jahr 2014 veröffentlichte die Regierung der Volksrepublik China den „Plan zur Einrichtung eines Gesellschaftlichen Bonitätssystems“. Einen umfangreichen Fragekatalog mit insgesamt 40 Punkten hat die Fraktion der Grünen dazu an die Bundesregierung gerichtet. Natürlich üben die Grünen Kritik an dem Vorhaben und pochen auf Einhaltung der Menschenrechte. So heißt es dann auch in der Vorbemerkung:

Nach Auffassung der Fragestellenden reiht sich das geplante Sozial-KreditSystem damit in eine Reihe von Maßnahmen der Regierung der Volksrepublik China ein, die darauf abzielen die Gesellschaft einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen und die Universalität der Menschenrechte zu untergraben.

Frage 1 lautet: Sind die in China geplanten bzw. bereits implementierten Maßnahmen im
Rahmen der Etablierung eines flächendeckenden Sozial-Kredit-Systems
mittels Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten und Informationen nach Auffassung der Bundesregierung mit
a) internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar, oder stellen sie eine Verletzung dieser dar und wenn, welcher?
b) deutschem und europäischem Recht vereinbar, oder stellen sie eine Verletzung dessen dar und wenn, welcher Rechte?
c) chinesischem Recht vereinbar, oder stellen sie eine Verletzung dessen dar?

Aber stoßen alle Aspekte des Social Scorings auf Kritik bei den Grünen, oder geht es eher darum, Teile des Plans für die eigene Agenda zu nutzen und rechtlich abzuklopfen?

Im 40. letzten Punkt heißt es: Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern das SozialKredit-System durch die Überwachung und Steuerung von Unternehmen als gezieltes Mittel der Marktregulierung und -lenkung dient?

Klingt doch ziemlich grün, oder?

 

 



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