Jetzt soll Tötung von Ungeborenen vollständig “legalisiert” werden

  • “pro familia” für Streichung des Paragrafen 218: “Schwangerschaftsabbruch” außerhalb des Strafrechts regeln
  • Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) für Beibehaltung der Verbotsnorm

Nach der Ankündigung der Ampelkoalition, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs zu tilgen, setzt sich der Bundesverband “pro familia” für eine Streichung auch des umstrittenen Paragrafen 218 ein. Der sichere Schwangerschaftsabbruch solle “grundsätzlich außerhalb des Strafrechts” geregelt werden, schreibt die stellvertretende Bundesvorsitzende von “pro familia”, Stephanie Schlitt, im “Kölner Stadt-Anzeiger” (Samstagausgabe).

Für rund 100.000 Menschen in Deutschland jedes Jahr gehöre ein Schwangerschaftsabbruch zu ihrer Lebenserfahrung. Die geltende Verbotsnorm ziehe diese sowie Ärzte, Ärztinnen und Beratende “in den Dunstkreis des Strafrechts”. Sie erschwere auch eine gute Gesundheitsversorgung und fachgerechte Versorgung. Zudem gebe “die Kriminalisierung Menschen Rückenwind, die sich vor Arztpraxen und Beratungsstellen stellen, um Schwangere zu beeinflussen”, so Schlitt weiter. “Stigmatisierung der freien Entscheidung, Spießrutenlauf und Abwertung von Ärztinnen und Ärzten: Wenn wir diese gesellschaftlichen Schäden der Kriminalisierung nicht mehr akzeptieren wollen, sollten wir den Schwangerschaftsabbruch so regeln, wie es andere Länder bereits getan haben: ohne das Strafrecht und einschlägige Paragrafen.”

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1974 und 1993, die zu einer Straffreiheit von Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen führten, seien “nicht der Weisheit letzter Schluss”, so Schlitt weiter. “Die Gesellschaft hat sich bewegt und will weitergehen in Richtung der Gleichberechtigung von Frauen.”

Dagegen plädierte die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Birgit Mock, für eine Beibehaltung des Abtreibungsverbots im Paragrafen 218. “Das Strafrecht soll zentrale Rechtsgüter schützen. Das grundlegendste Rechtsgut ist das Recht auf Leben, das auch dem ungeborenen Kind zukommt. Es muss deshalb durch eine Verbotsnorm geschützt bleiben”, schreibt Mock ebenfalls im “Kölner Stadt-Anzeiger”.

Die bestehenden Vorschriften seien “ein kompliziertes, aber auch geniales Schutzkonzept”. Die verpflichtende, zielorientierte und zugleich ergebnisoffene Beratung von Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch sei in der Praxis “eine zentrale Klammer” und trage dazu bei, “zwei grundlegende menschliche Rechte zu erfüllen: das Recht auf Leben und das Recht auf Selbstbestimmung”. Die weltweit einzigartige deutsche Regelung sei zu dem wirksam, argumentierte Mock unter Verweis auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, die seit 1996 von rund 131.000 auf knapp 100.000 im Jahr 2020 gesunken sei.



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