Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat auf alexander-wallasch.de einen brisanten Beitrag veröffentlicht, der die Straftaten von Marla-Svenja Liebich (ehemals Sven Liebich) detailliert auflistet – damit jeder selbst urteilen kann. Verurteilt zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung, ist Liebich flüchtig, verspottet die Behörden auf X mit Sprüchen wie „Liebesgrüße aus Moskau“ und legt die Ohnmacht der Justiz offen. Doch ist sie nur eine schlaue Provokateurin, die das Selbstbestimmungsgesetz vorgeführt hat, oder ein gefährlicher Störenfried? Die Kommentare unter Schmitz’ Beitrag zeigen ein geteiltes Echo: Einige feiern Liebichs Dreistigkeit, andere fordern härtere Strafen.
Das Urteil vom Landgericht Halle (02.08.2024, Az. 8c NBs 124/23) listet Verleumdung, Volksverhetzung durch rassistische Inhalte auf „politaufkleber.de“ und Billigung eines Angriffskriegs. Besonders perfide: Liebichs falsche Behauptungen, eine Journalistin habe ein Kind geschlagen. Ihre Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes zur Geschlechtsänderung wird von manchen als genialer Schachzug gesehen, der die Absurdität des Gesetzes entlarvt. Kommentatoren wie „Freiheitsgeist“ schreiben: „Liebich zeigt, wie man den Staat an der Nase herumführt – Respekt!“ Doch andere, wie „Bürger 123“, mahnen: „Das ist kein Spaß, sondern gezielte Hetze. Die Justiz muss endlich durchgreifen.“ Liebichs Flucht und die international laufende Fahndung offenbaren: Der Staat wirkt hilflos. Eine differenzierte Sicht zeigt, dass ihre Aktionen nicht nur provokativ, sondern auch gesellschaftsschädigend sind – ein Schlag ins Gesicht für alle, die auf Rechtsstaatlichkeit setzen.
Schon zuvor hatte Wallasch den Hype um Liebich kritisiert und dafür neben Kritik auch Zuspruch erhalten.



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