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GenugGEZahlt: Geschlossene Pension muss “Rundfunkgebühren” für jedes Zimmer zahlen

Der „Beitragsservice“ von ARD und ZDF (früher GEZ) verlangt von einer sächsischen Pensionsbetreiberin fast 1000 Euro Rundfunkgebühren. Für eine Zeit, in der die Pension geschlossen war und in der nachweislich keine Gäste Radio oder Fernsehen nutzen konnten. Die Begründung: Laut Gesetz kann eine Gebührenbefreiung erst ab einer Schließungsdauer von drei Monaten beantragt werden. Die sächsische Wirtin hatte aber nur im Januar und Februar geschlossen. Deshalb wird sie jetzt trotzdem zur Kasse gebeten.

Dazu teilt René Springer, Vorsitzender des Vereins Genug GEZahlt! e.V. mit:

„Die GEZ zeigt sich so, wie wir sie leider seit Jahrzehnten kennen: Ungerecht und unflexibel. Für eine kleine Pension sind 1000 Euro viel Geld. Die Wirtin hatte ja auch nicht zwei Monate zum Spaß geschlossen, sondern weil sich in den beiden Wintermonaten keine Gäste zu ihr verirrten. Und die GEZ hält zum ohnehin vorhandenen Loch in der Kasse noch zusätzlich die Hand auf.

Der ‚Beitragsservice‘ ist davon überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Er handelt nach Gesetzeslage. Denn der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass erst nach drei Monaten eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann.

Auch dieser Fall zeigt ganz deutlich, dass die jetzigen Regelungen längst überholt sind. Er bestärkt unseren Verein und seine inzwischen vielen Unterstützer in der Forderung nach einer radikalen Reform dieser unfairen und starren Gesetze. Bei einer solchen Reform sollten – zuerst in Brandenburg, später auch in anderen Ländern wie Sachsen – die Rundfunkstaatsverträge gekündigt werden. Die Landesregierungen müssen dann mit den Landesrundfunkanstalten neue Verträge aushandeln, in deren Mittelpunkt nicht allein die Beschaffung von Milliarden Euro für die Anstalten, sondern ein gutes und günstiges Programm und eine gerechte Finanzierung stehen müssen.“


Quelle: SZ



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