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Französischer Ex-Präsident Sarkozy zu Knast verurteilt: Warum deutsche Politiker so etwas nicht fürchten müssen

In die  Ahnenreihe der zu Haftstrafen verurteilten französischen Spitzenpolitiker reiht sich jetzt auch der vor-vormalige französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy ein. Er wurde wegen Bestechung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Reigen französischer Spitzenpolitiker, die zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sind, ist sehenswert: Der ehemalige Staatspräsident Jaques Chirac wurde im Jahre 2011 zu zwei Jahren Knast wegen Untreue verurteilt. Fünf Jahre gefilterte Luft  wegen Veruntreuung erhielt der ehemalige französische Premierminister Fillon, seine Frau und Mittäterin 3 Jahre (Urteil angefochten). 
 
Auch Frau EZB-Präsidentin Lagarde wurde vom Gerichtshof der Republik für schuldig befunden, wenngleich wegen ihrer EZB-Position nicht bestraft – Letzteres ist die Sicht der Kritiker.

Deutsches Gegenstück: Wo kein Kläger, da kein Richter

Interessant wird das Ganze erst mit dem Blick auf Deutschland: Hier ist die Verurteilung von Spitzenpolitikern noch nie vorgekommen und sie ist auch äußerst unwahrscheinlich aus einem pikanten Grund: Wo kein Kläger, da kein Richter. Der Kläger für Straftaten ist in Deutschland die Staatsanwaltschaft. Diese aber ist nicht so unabhängig wie es die französischen Ermittlungsrichter sind, sondern sie ist den Parteipolitikern der jeweiligen Regierungen unterstellt. Die Befehlsgeber aller deutschen Staatsanwaltschaften sind die Justizminister. Sie haben die sogenannte Weisungsbefugnis und sind berechtigt, Ermittlungen zu starten oder – wichtiger noch – einstellen zu lassen. Begründen brauchen sie das in keinem Fall.  Fast noch wichtiger: Die jeweiligen Minister haben auch Einsicht in sämtliche Ermittlungstände. Wenn also wegen einer Straftat gegen einen Politiker ermittelt wird, weiß das die Regierung in allen Einzelheiten als Erste. Und wer es gegebenenfalls  als Zweiter weiß, kann sich Jedermann und -frau selber denken.

Die fehlende Unabhängigkeit der deutschen Justiz kann Politiker  vor Ermittlung und Anklage schützen.

Diesen Makel haben die Alliierten nach dem Weltkrieg in unser Rechssystem eingebaut, um das rechtliche Geschehen direkt steuern zu können. Und als die Republik allmählich auf eigenen Füßen stand, haben die deutschen Politiker die Dauer-Steilvorlage zum eigenen Schutz gerne weitergeführt. Noch heute lehnen sie eine Änderung ab, obschon sogar der systemfromme Europäische Gerichtshof den Missstand abgemahnt hat.
 

Im Gegensatz zu Sarkozy und Cie brauchten sich die Waffen- und Spendengeld-Verschieber Schäuble und Kohl nie zu sorgen

 
Direkt profitiert von der Steuerung unserer Staatsanwaltschaften durch die Regierungen könnten die Geldverschieber Wolfgang Schäuble und Helmut Kohl haben. Denn trotz der verschobenen Millionengelder wurde ihnen nicht einmal der Prozess gemacht . Das darf man sich heute noch auf der Zunge zergehen lassen, denn genau dieserlei deutsche Politiker und Parteien sind es, die Polen und Ungarn belehren wollen, wie eine unabhängige Justiz auszusehen habe.
  

 


Foto: Guillaume Paumier (user:guillom), CC BY-SA 2.5, via Wikimedia Commons



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