Ethikrat-Mitglied kriegt kalte Füße: “Allgemeine Impfpflicht lässt sich nicht rechtfertigen”

Handelt es sich um ein taktisches Manöver, wie mutmaßlich bei der Ankündigung des scheidenden “Gesundheitsministers” Jens Spahn gegen die allgemeine Impfpflicht zu stimmen? Besonders aufmerksam sollte man die Einschätzung der Professorin zu den Älteren zur Kenntnis nehmen. Wäre eine Impfpflicht für über Sechzigjährige okay? Was sagt die Rentenkasse dazu?

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Foto: unsplash

Die Kölner Juraprofessorin Frauke Rostalski, Mitglied im Deutschen Ethikrat, hat sich gegen eine allgemeine Impfpflicht gewandt. Eine solche Maßnahme lasse sich unabhängig vom individuellen Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung nicht rechtfertigen, sagte die 36-Jährige dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (ksta.de und Montag-Ausgabe). Anders sehe das bei den über 60-Jährigen aus. Laut dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) seien 84 Prozent der Covid-Patienten, die intensivmedizinisch behandelt werden müssten, älter als 50, 63 Prozent älter als 60 Jahre. “Dann drängt sich doch auf, dass man genau diese Menschen schützen muss, um eine Überlastung des Gesundheitssystems auszuschließen”, so Rostalski.

Wenn andere Länder ohne Impfpflicht in der Corona-Krise besser führen als Deutschland, stelle sich automatisch die Frage: “Hat der deutsche Staat wirklich schon alle Instrumente in die Hand genommen, bevor er zur Keule einer Impfpflicht greift? Und da würde ich sagen: Nein. Aber auch unabhängig davon: Eine Impfpflicht für diejenigen, die kein erhöhtes Risiko aufweisen, mit Covid-19 auf der Intensivstation zu landen, lässt sich aus meiner Sicht generell nicht rechtfertigen.”

Bedenken gegen eine allgemeine Impfpflicht seien Ausdruck eines Gespürs, “dass der Staat zu weit geht”, so Rostalski weiter. “Er legt den Bürgerinnen und Bürgern eine Pflicht auf, die – vorsichtig gesagt – fragwürdig ist.” Sich dagegen zu verwahren, entspreche einer tiefen Überzeugung vom Recht und seiner Geltung.

“Eine allgemeine Impfpflicht gibt es derzeit in Tadschikistan, Turkmenistan und neuerdings auch im Vatikanstaat. Ich weiß nicht, ob das für uns die Vorbilder sein sollten. Die Euphorie, mit der eine derart brachiale Maßnahme nun teilweise in der deutschen Diskussion aufgenommen wurde, ist nur schwer nachvollziehbar”, sagte sie mit Blick auf die Pläne Österreichs für eine allgemeine Impfpflicht.

Eindringlich warnte die Strafrechtlerin und Rechtsphilosophin vor einer weiteren Vertiefung der gesellschaftlichen Spaltung durch Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Angesichts von verbalen Attacken auf eine “Tyrannei der Ungeimpften” oder ein “Freiheitsgesäusel” frage sie sich ernstlich, wie viel eine Gesellschaft noch vertragen könne.



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4 Kommentare

  1. Ich finde es stimmt, was Frauke Rostalski sagt. Die Gesellschaft wird gespalten und man überzeugt keinen Impfgegner indem man ihn zwingt. Außerdem ist die Frage, ob eine Massenimpfung überhaupt das hält, was versprochen wird. Gibraltar hat eine Impfquote von 99 % und trotzdem eine Inzidenz von 1000.
    Dänemark 76,7 % bei einer Inzidenz von 542.

  2. Auf einem Kreuzfahrtschiff, so hörte ich gerade, gab es sehr viele, davon mehrere schwere Fälle bei 100 Prozent doppelt bis dreifach geimpften. Soviel zur Ansteckung und zum Verlauf.

  3. Zunehmend irritiert mich, wie sehr man um die ü60er besorgt ist; so sehr, dass man eine Impfpflicht offenbar fürsorglich auf diese Minderheitengruppe verschieben zu können glaubt. Glauben diese Politiker wirklich, dass heutige ü60er so schwach sind, dass sie sich nicht mehr gegen solche Vergewaltigung wehren könnten? Dieser Politikerirrglaube wird fatal enden . . .

  4. Ich habe gerade mal nachgeschaut, wer die Dame eigentlich ist:

    Und sie ist Hochschullehrerin, deren größtes Verdienst bisher war, eine neue Straftheorie zu entwickeln:

    Zitat Wikipedia:

    Ausgehend von der mangelnden Legitimation der traditionellen Strafzwecktheorien entwickelte Rostalski die retributive expressive Straftheorie. Hier wird der Schuldspruch sowie die Strafe als angemessen missbilligende Antwort auf die verübte Straftat zur Bestätigung des Status des Täters als Gleichberechtigter im Rechtssystem gesehen.

    LOL… Weil die anderen Straftheorien so schlecht waren und eigentlich gar keine Strafen rechtfertigen, musste der ZWECK die Bestätigung des Status des Täters als Gleichberechtigter im Rechtssystem herhalten.

    Das ist insofern blanker Hohn, weil in der deutschen Rechtspraxis die Bestrafungung stark abhängig vom Sozialen Status einer Person ist. Je ärmer jemand ist, desto wahrscheinlicher die Verurteilung und desto härter auch die Strafe und desto wahrscheinlicher eine vollständige Strafdauer ohne Bewährung oder offenen Vollzug. (siehe Hoeneß)

    Hier auch nur das Wort Gleichberechtigung und Strafe zu vermischen ist ja schon Verhöhnung der Opfer des Unrechtssystems.

    Allerdings wenn man als Systemleugner die Person als Eigentum des Systems versteht und Strafen als Vertragsstrafen für die vertragswidrige Nutzung der Person sieht, macht das mit dem Status und der Gleichberechtigung einen gewissen Sinn…

    Denn Gleichberechtigung bedeutet sehr schön als Legaldefinition im US Code definert, dass man gleichermaßen das Recht hat, besteuert, erpresst, bestraft und genötigt zu werden, dass man gleichermaßen Lizensgebühren (Abgaben) zahlen muss und dergleichen mehr.

    Und hier macht es dann natürlich Sinn, dass der Status (als moderner Sklave) durch die Strafe gleichberechtigt bestätigt wird. Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, gar kein Sklave zu sein.

    Solche Leute brauchen wir wirklich, um im Ethikrat einen geordneten Prozess zur Legitimation von Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, die wie vieles andere auch gegen die Naturgesetze (Gottes Ordnung) verstoßen, bevor sie dann eingeführt werden.

    Denn unser System arbeitet damit alles was andere Menschen oder die Natur schädigt, über Lizenzen mir Grenzwerten zu ermöglichen. Bei Verstößen werden dann Strafen in Geld (Mamon) fällig, ohne den Zustand antes wiederherzustellen.

    Passt es mal nicht mit den Grenzwerten, wird nicht die Schädigung der Menschen oder der Natur unterlassen, sondern der Grenzwert angehoben (z.B. nach Tschenobyl um 400% für verstrahlte Lebensmittel).

    Und auch wenn sie gerade vielleicht eine Minderheitenmeinung vertritt, die Impfpflicht für alle sei unethisch, so ist sie doch Teil eines völlig unethischen Prozesses und Gremiums.

Kommentare sind geschlossen.