Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen Vanessa Behrendt, AfD-Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag, wegen Verdachts auf Volksverhetzung, wie das Portal NIUS berichtet. Anlass sei ein Posting auf X vom 23. Oktober 2024. Darin schrieb die Familienpolitikerin:
„Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität.“ Sie ergänzte: „das legale ‚Kuscheln‘ und ‚Rangeln‘ fremder Männer mit Kindergartenkindern (‚Original Play‘) und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs.“
Die Ermittlungen stützen sich auf Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs, der sogenannte Hassrede verbietet. Wie allerdings „Hassrede“ genau definiert ist, wusste schon das Innenministerium unter Nancy Faeser auf Anfrage nicht zu sagen. Darum verwendet man einfach den Begriff „Hassposting“, was die Sache auch nicht besser macht, aber einen klaren Hinweis dafür liefert, ob die Bundesrepublik Deutschland noch ein Rechtsstaat ist, der die Meinungsfreiheit achtet.
Politisch motivierten Hasspostings werden den Angaben zufolge solche Straftaten zugerechnet, „die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese gegen eine Person, Personengruppe oder Institution wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind beziehungsweise aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbildes begangen werden“. Diese Definition sei bundesweit einheitlich, führt die Bundesregierung weiter aus.
Quelle: Nancy-Ministerium muss fehlende einheitliche Definition des Begriffs „Hassbotschaft“ zugeben
Das lässt nun wirklich keine Fragen mehr offen.
Kommentare
12 Antworten zu „Ermittlungen gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt: Fragen zur Rechtmäßigkeit“
Ich kann an den Post nichts hezzerisches finden, sie sagt ja nur die Wahrheit, aber gut, das verträgt nicht jeder. CDU-ler wird dagegen mit Freispruch belohnt, schöne schräge Welt, einfach nur noch abartig.
abhänging von oben diktiert und nach unter getreten… asyli haben es da besser… augen zu und durch..keine klage …. war doch nichts… inshallah
Nur ablenken von den wirklichen Hetzer und Hasser – Kritik ist nur erlaubt wenn Linke andere Bürger kritisieren, diffamieren , ausgrenzen, sogar angreifen weil diese eine andere Meinung haben – ich glaube Mao ( Idol der Linken ) hat gesagt – dem Sinne nach – mach ein abschleckendes Bespiel aus einer Person und du erziehst hunderte
Bei der Auslegung durch das Ministerium, gehört mindestens die Hälfte aller Grünen Politiker nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs angezeigt, inkl. Antifa, Regenbogen, etc.
Die BRD-Leute bekämpfen nicht die „Haßrede“ und „Haßverbrechen“, sondern machen diese lediglich zu einem Privileg der Regierung und der von ihr bezahlten „zivilgesellschaftlichen“ Organisationen.
Was spricht gegen die Gelegenheit, den Wahrheitsgehalt ihre Behauptung vor Gericht belegen zu dürfen? Oder sollte niemand mehr zu seinen eigenen Äußerungen stehen, auch nicht mit einer gut finanzierten Partei und Anwälten im Rücken? Immer nur pöbeln und dann heulen bringt doch nichts.
Wer,und das ist meine Meinung,Propaganda,siehe 1 und 2 Reihe,ARD und ZDF,Kinderkanal,Tatort Erfurt Propaganda macht um Kinder Kriegstüchtig macht,ist von meinem Ansehen her,nicht bei Verstand,ich habe das schon mehrmals geschrieben.Frieden Innen und dann Frieden nach Außen…. Mit Verlaub,mehr kann ich nicht für sie tun… 🤷🐳
Warum ist die Äußerung meiner ablehnenden Meinung
– zu Machenschaften pädophiler Lobbygruppen,
– zur Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda,
– zum Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität strafbar?
Wenn ich kein Verständnis dafür habe, dass das legale ‚Kuscheln‘ und ‚Rangeln‘ fremder Männer mit Kindergartenkindern (‚Original Play‘) und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs rechtlich und moralisch toleriert werden darf, muss es mir nach dem Grundgesetz erlaubt sein, meine Meinung öffentlich frei zu äußern, ohne eine Straftat dadurch begangen zu haben.
Wo lebe ich eigentlich? Ist so das Gesicht des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates aus?
Lebe ich hier noch im Mittelalter, als vermeintliche Hexen noch auf dem Scheiterhaufen abgefackelt worden sind?
Nur weil Sie explizit gefragt haben:
Die ablehnde Haltung ist nicht das Problem, sondern die undifferenzierte Anschuldigung und Bezichtigung ALLER, die sich unterm Regenbogen versammeln. Da es sich bei der farbenfrohen Truppe um eine Minderheit handelt, könnte es tatsächlich auf Volksverhetzung hinauslaufen.
Eine schlauere und wahrscheinlich auch straffreie Formulierung wie:
„Die Regenbogenfahne wird mißbrauch für…“ war Frau Behrendt aus wahrscheinlicher idiologischer Beschränktheit nicht möglich (Ideologen und deren Eleven differenzieren nicht), hätte Klügeren aber durchaus eingefallen können.
Es ist an der Zeit, die Regenbogenfahne in öffenlichen Aufzügen strafbewehrt zu verbieten, so wie es mit der Reichskriegsflagge bei Aufmärschen schon vor 20 Jahren geschah. Minderheitenrechte sollten nur für ethnische Gruppen gelten und nicht für Träger amoralischer Ideologien und Lebensformen.
In einem Rechtsstaat entscheiden Richter, nicht subjektive Bauchgefühle oder politische Gesinnung mit Monopol auf Narrenfreiheit.
Wenn alle Richter Links sind, dann braucht ihr ja nie wieder klagen.
Der faschistoide Tyrannenparagraph und dessen absolut machtmissbräuchliche Anwendung zur Repression jeder nennenswerten Opposition ist eine SCHANDE vor dem HERRN.
Nicht die so Verfolgten, sondern die VERFOLGER gehören abgeurteilt und weggesperrt.