Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen Vanessa Behrendt, AfD-Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag, wegen Verdachts auf Volksverhetzung, wie das Portal NIUS berichtet. Anlass sei ein Posting auf X vom 23. Oktober 2024. Darin schrieb die Familienpolitikerin:
„Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität.“ Sie ergänzte: „das legale ‚Kuscheln‘ und ‚Rangeln‘ fremder Männer mit Kindergartenkindern (‚Original Play‘) und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs.“
Die Ermittlungen stützen sich auf Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs, der sogenannte Hassrede verbietet. Wie allerdings „Hassrede“ genau definiert ist, wusste schon das Innenministerium unter Nancy Faeser auf Anfrage nicht zu sagen. Darum verwendet man einfach den Begriff „Hassposting“, was die Sache auch nicht besser macht, aber einen klaren Hinweis dafür liefert, ob die Bundesrepublik Deutschland noch ein Rechtsstaat ist, der die Meinungsfreiheit achtet.
Politisch motivierten Hasspostings werden den Angaben zufolge solche Straftaten zugerechnet, „die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese gegen eine Person, Personengruppe oder Institution wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind beziehungsweise aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbildes begangen werden“. Diese Definition sei bundesweit einheitlich, führt die Bundesregierung weiter aus.
Quelle: Nancy-Ministerium muss fehlende einheitliche Definition des Begriffs „Hassbotschaft“ zugeben
Das lässt nun wirklich keine Fragen mehr offen.





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12 Antworten zu „Ermittlungen gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt: Fragen zur Rechtmäßigkeit“