Dr. Christina Baum: Skandalurteil im Mordfall Kandel steht gesundem Rechtsempfinden der Menschen diametral entgegen

Dr. Christina Baum bei einer Rede in Kandel – foto: O24

“Achteinhalb Jahre! Mehr ist ein deutsches Mädchen in unserem Land offensichtlich nicht mehr wert”, so die sozialpolitische Sprecherin Dr. Christina Baum MdL zu der heutigen Urteilsverkündung im Fall der ermordeten Mia aus Kandel. “Nur 15 Jahre alt durfte Mia werden, als sie heimtückisch von dem Afghanen Abdul D. nicht einfach nur getötet, sondern regelrecht in einem Drogeriemarkt abgeschlachtet wurde. Immer wieder stach der Asylbewerber auf das junge Mädchen mit einem Küchenmesser ein.”

“Unrechtssprechung”: Acht Jahre Haft für Mord, zehn Jahre für eine verschmutzte Fassade

Der Glaube an den Rechtstaat drohe zu erodieren, warnt die Abgeordnete. “Mörder und Vergewaltiger, insbesondere diejenigen, die zugewandert sind, werden oft nur symbolisch bestraft. Gleichzeitig wird beispielsweise eine Attacke auf eine Moschee, bei dem es keine Verletzten oder Toten gab, sondern die nur eine verschmutzte Fassade hinterließ, mit zehn Jahren Haft härter bestraft als der bestialische Mord an der jungen Deutschen. Für mich ist dieses Urteil eine ‘Unrechtssprechung’ und eine Verhöhnung der Hinterbliebenen. Solche Gerichtsurteile, die jedem Rechtsempfinden der Bevölkerung diametral entgegenstehen, tragen mit zu dem weiteren Unmut der Bevölkerung bei!”, so Dr. Christina Baum.

Ohne die mörderische Merkel-Politik würde Mia noch leben!

Unfassbar traurig und wütend mache sie zudem, dass das junge Mädchen nur wegen der verfehlten Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Merkel ihr Leben lassen musste, unterstreicht die AfD-Abgeordnete. “Der Asylantrag des Afghanen wurde abgelehnt, er hätte längst abgeschoben werden müssen! Deutsche werden ermordet, Messerattacken steigen explosionsartig an und die Menschen im Land wissen nicht mehr, ob sie sich auf den Rechtsstaat noch verlassen können. Mia würde ohne die mörderische Merkel-Politik noch leben.”

Dr. Christina Baum fordert verbindliche Altersfeststellung bei Asylbewerbern

Zudem fragt sich Baum, wieso der geduldete Mann nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Bei dem Verurteilten wird von einem Lebensalter von etwa 20 Jahren ausgegangen. Eine Ausnahme vom Erwachsenenstrafrecht für Beschuldigte älter als 18 Jahre darf es grundsätzlich nur geben, wenn von einer verzögerten Reife gesprochen werden kann. “Der Täter lebt seit Jahren alleine im Ausland. Von einer verzögerten Reife kann hier nicht die Rede sein. Ich fordere deshalb immer wieder, eine verbindliche Altersfeststellung bei Asylbewerbern durchzuführen. Stellt sich heraus, dass diese minderjährig sind, müssen sie umgehend zu ihren Eltern zurückgebracht werden. Was in Deutschland Recht und Gesetz ist, muss auch für jugendliche Ausländer gelten”, so Dr. Christina Baum abschließend.



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