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Diskriminierung: Keine Krankenversicherung für Auslandsdeutsche, aber Millionen für Türken

Kennen Sie das umstrittene “deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen”? Im Jahr 2016 wurden dafür beispielsweise 7,9 Millionen Euro ausgegeben. Durch dieses Abkommen werden in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert. Diese Leute sind also weder Deutsche, haben nicht in das System eingezahlt und werden dennoch mit üppigen Leistungen versorgt. Sämtliche Vorhaben, dieses Abkommen zu streichen wurden bisher von der Bundesregierung abgebügelt.

Für Auslandsdeutsche hat die Bundesregierung nicht so viel übrig. So fallen beispielsweise Zusatzrenten (ZVK) aus ehemaligen BAT-Verträgen häufig unter die sogenannte “schädliche Verwendung” und werden nicht ausgezahlt, wenn man im Ausland wohnt. Viele haben diesen Schritt vor allem deshalb gemacht, weil man dort von der mickrigen Rente besser leben kann bzw. könnte.

Paraguay-Auswanderer Jürgen Hass schreibt auf Facebook:

«Wir [Auslandsdeutsche] werden bis zur Weißglut durch die Deutsche Botschaft, durch das Auswärtige Amt und die Bundesregierung schikaniert. Deutsche Rentner, die ein Leben lang in die Sozialkassen eingezahlt haben, verlieren ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei der KVdR (Krankenversicherung der Rentner), wenn sie außerhalb der EU wohnen[3], obwohl Medikamente, Zahnbehandlungen, Krankenhaus in Paraguay preiswerter sind als in Deutschland.

Deutsche im Ausland haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe und die bestehenden Gesetze für Leistungen werden einfach außer Kraft gesetzt, wenn man im Ausland lebt. Aber wir werden dennoch gerupft und haben nur Pflichten und keine Rechte, wenn die Eltern zum Pflegefall werden und wir in Regress genommen werden. Wir werden hinsichtlich der Ansprüche auf Kindergeld, Elterngeld nach BEEG, Kindergeldzuschlag belogen und betrogen.

Wir zahlen als Deutsche im Ausland in Deutschland Steuern für Zinserträge, Dividende, Mieteinnahmen, Rente … und müssen für deutsche Schulen, die von Deutschland finanziert werden (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt Köln entsendet auf Kosten der deutschen Steuerzahler die Lehrer), Schulgeld von 200 US-Dollar und mehr in Südamerika zahlen, obwohl in Deutschland Schulmittelfreiheit und Schulgeldfreiheit Rechtsgrundlage ist.

Viele deutsche Rentner haben nur rund 230 Euro Rente und Sie sollen wucherisch 90 Euro für den neuen Reisepass bezahlen, obwohl nach dem Passgesetz die Gebühren der Kaufkraft des Gastlandes anzupassen sind.

Hingegegen bekommt man aber bei der Steuer Paraguay-Bedingungen angerechnet … zum Beispiel nur 230.000 Gs maximal Unterhaltsleistungen?

Wir müssen nun als Rentner jährlich eine Steuererklärung in Deutschland beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA = Rentner im Ausland) einreichen, obwohl keinerlei Rechte und nur Pflichten.
Wir haben keine Rechte bei der Auswahl der Botschafter und Konsule. Aber dafür erhalten die Mitarbeiter der Botschaft alle Vergünstigungen.»

Quelle: Facebook



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