Nach den umstrittenen Urteilen zu Fahrverboten aufgrund fragwürdiger Messwerte zu Stickoxiden, plant die Bundesregierung nun Maßnahmen zur Überwachung.
Die Verkehrsüberwachungsbehörden sollen laut dem Gesetzentwurf auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können.
Weiter plant die Bundesregierung die Aufnahme des Paragrafen 63c in das Straßenverkehrsgesetz, der vorsieht dass die Landesbehörden spezielle Daten für Kontrollen „auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden“ dürfen. Darunter fallen u.a. „Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten am Verkehr teilnehmen“, die „für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination“, das „Bild des Fahrzeugs und des Fahrers“ sowie „den Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten“.
Aufgrund der erhobenen Daten sollen die Behörden Bußgeldverfahren gegen die Fahrzeughalter einleiten können, die gegen die Fahrverbote verstoßen haben.