Die Grundsteuer ist der Schlüssel zur Vermögenssteuer

Saskia kann es nicht erwarten, die Finanzverwaltung mit der Vermögenssteuer noch stärker zu beschäftigen. Wenn es nur den Reemtsmaclan und die Rundfunkintendanten treffen würde, wäre ich ja auch dafür. Aber vom ohnehin am Limit backenden Bäcker bis Oma ihr klein Häuschen im Hochtaunus oder in Grünwald würde es auch die Falschen treffen.

Zur Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer gehören Betriebe, Immobilien, Sparguthaben, Wertpapiere und Lebensversicherungen sowie Luxus- und Kunstgegenstände. Steuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Natürliche Personen erhalten gemäß § 6 Abs. 1 VStG einen Freibetrag von 120.000 DM oder umgerechnet rund 61.355 Euro. Für jedes Kind, das mit einem Steuerpflichtigen oder mit Ehegatten zusammen veranlagt wird, sind weitere 120.000 Deutsche Mark vermögensteuerfrei. Weitere 50.000 Deutsche Mark sind steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Die Vermögensteuer wurde zuletzt 1996 erhoben; in jenem Jahr betrug ihr Aufkommen rund 9 Milliarden DM. 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sei. In den Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 stellte die damalige Bundesregierung zwar fest, daß es keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der Vermögensteuer gebe, trotzdem wird seither die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 nicht mehr erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz weiterhin in Kraft ist.

Diese vom Gericht beanstandete unterschiedliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen dürfte mit der Grundsteuerreform spätestens ab 2025 hinfällig sein. Der Weg zur Erhebung der Vermögessteuer ist dann wieder offen.

Die Vermögensteuer beträgt jährlich für natürliche Personen 1 vom Hundert des steuerpflichtigen Vermögens. Sie beträgt 0,5 vom Hundert, soweit in dem steuerpflichtigen Vermögen land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und Aktien/Anteilsscheine enthalten sind. Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen 0,6 vom Hundert des steuerpflichtigen Vermögens.

Die Paragrafen 110 bis 120 des Bewertungsgesetzes, die für die Vermögensbesteuerung des „sonstigen Vermögens“ maßgebend sind, sind inzwischen weggefallen. Ich habe eine alte Ausgabe des Gesetzes und dort habe ich mal nachgeschaut: Zum sonstigen Vermögen gehören Kreditforderungen, alles was man auf der Bank hat, Aktien und andere Anteile, Nießbrauchsrechte, Lebensversicherungen, Edelmetalle, Schmuck, Hausrat und weitere aufgeführte Vermögenswerte. Es ist damit zu rechnen, daß diese durch Nichtanwendung des Vermögenssteuergesetzes entstandene Gesetzeslücke im Bewertungsgesetz schnell aufgefüllt werden wird. Vermutlich in einer Nacht- und Nebelsitzung des Bundestags.

Ganz grob kann man sich vorbereiten, wenn man Vermögen umschichtet, zum Beispiel von Immos und Sichteinlagen zu Betriebsvermögen, Aktien oder landwirtschaftlichen Grundstücken. Das, was die Nachbarn vom Hausrat sehen können, sollte bescheiden sein. Zum Beispiel habe ich gerne Gebrauchtwagen gekauft bzw. habe Fahrzeuge solange gefahren, wie das technisch sinnvoll war.

Um Don Alphonso mit seinen oberbayrischen Immos mache ich mir Sorgen. Vielleicht sollte er ins Schwarzatal oder in die Uckermark umziehen. Ansonsten wird er eine pekuniäre Stütze der Gesellschaft werden.

Nicht ganz unbedeutend der Aufwand für den Steuerpflichtigen: Man muß eine weitere Buchhaltung führen, weil die Anforderungen mit den übrigen Steuerarten nicht harmonieren.

Ob Christian Linder das schlimmste verhindern wird? Er hat mir 2009 in Jena mal die Hand gereicht. Da waren keine Knochen drin, sie war ganz weich. Wie von einem Geist.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Wir fürchten uns vor einer Hauptstadt, ob wir schon den Punkt in unsern Besitzungen sehen.“ (Geh. Rath v. Goethe)

Quelle: Prabelsblog



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2 Kommentare

  1. “Saskia kann es nicht erwarten….”

    Die Saskia kassiert bekanntlich direkt und indirekt auf Kosten der malochenden Masse rund 40.000 (i.W. VERZIGTAUSEND TEUROS) im Monat. Da dürfte es selbst dem Herrn Haldenzwang von der Firma Horch & Guck ganz schwindelig werden, beim hin-und zugucken.

    Deshalb ist sie bestimmt auch megascharf, ähm…..also darauf, das eine Prozent auf ihr Häuschen – äh spezialdemokratisches Sondervermögen – im schönen Wandlitz abzudrücken, in genossenschaftlicher Vollsolidarität der Genossenschaft.

    Seit Erich & Erich aka Honi u. Mielki hat sich eben nichts geändert. Die einen sind die Bauern, die anderen die Könige.

  2. Dass in dem aktuellen Zwang zur Neufeststellung der Grunzsteuer mehr als nur ein Haken ist, dürfte bei diesem Wirewarburgcard-Bankräuber-Cum&Ex&Hopp-Unmoralstaat klar durchschaubar sein!

Kommentare sind geschlossen.