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Bundestag: Debatte zur Corona-Krise – Eingriff in Grundrechte geplant

„Bewältigung der Corona-Krise“ lautet der Titel einer 90-minütigen vereinbarten Debatte, die am Mittwoch, 25. März 2020, um 9:05 Uhr starten soll. Zuvor wird der Bundestag eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überweisen.
Als erstes geht es dabei um das Grundgesetz: An den Haushaltsausschuss soll ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“ (19/18108) überwiesen werden. Damit soll aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, die nahezu alle Bereiche der Gesellschaft erfasst habe und die staatlichen Maßnahmen in erheblichem Umfang erfordere, eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes festgestellt werden. Die Notsituation sei in ihrem Ausmaß außergewöhnlich und bisher einmalig, ihr Eintritt habe sich der Kontrolle des Staates entzogen und beeinträchtige die staatliche Finanzlage erheblich. Der Entwurf der Bundesregierung für einen Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 nebst Entwurf des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 soll deshalb zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen eine Aufnahme von Krediten vorsehen, die die Regelgrenze nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes um 99,755 Milliarden Euro überschreite. Die Voraussetzungen für die Überschreitung der Obergrenze liege gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes vor.



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