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Bundesregierung bestätigt: AfD Hauptopfer politischer Gewalt

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/10403) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9862) hervorgeht, richtet sich politische Gewalt meist gegen die AfD.

So wurden im ersten Quartal 2019 217 Straftaten gemeldet, die sich gegen Repräsentanten oder Mandatsträger von Parteien richteten, berichtet der Kurznachrichtendienst des Bundestags dazu.

114 dieser Straftaten wurden gegen Mitglieder oder Mandatsträger der AfD verübt. 21 Straftaten betrafen Repräsentanten oder Mandatsträger der SPD, 19 der Grünen, 16 der Unionsparteien, und neun Straftaten betrafen Politiker der Linken. Vier Straftaten konnten Repräsentanten oder Mandatsträgern anderer Parteien zugeordnet werden.

103 Straftaten wurden der Bundesregierung gemeldet, die dem “Unterangriffsziel Parteigebäude” zugeordnet wurden. Davon waren mit 41 Straftaten wiederum Einrichtungen der AfD am ärgsten betroffen. 14 Straftaten richteten sich gegen Einrichtungen der Unionsparteien, 13 gegen Einrichtungen der SPD, zehn gegen Büros von den Grünen, neun von den Linken und vier von sonstigen Parteien.

Und trotz dieser eindeutigen Schieflage zu Ungunsten der AfD behauptet die Bundesregierung: “Seitens der Bundesregierung können Anzeichen dafür, dass es sich bei den Angriffen um eine systematische Form der Einschüchterung beziehungsweise Bedrohung von Parteien im Sinne der Anfrage handelt, nicht bestätigt werden.”



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