Bundesregierung: 1010 links motivierte Gewalttaten in 2018

Die AfD-Fraktion wollte durch eine Anfrage an die Bundesregierung über eine “Mögliche Förderung von linksradikalen und linksextremen Projekten in Thüringen durch Bundesprogramme” und erfasste Straftaten aus diesem Spektrum informiert werden.

In der Antwort heißt es, die Statistik des Bundeskriminalamtes für das Bundesgebiet habe 4.622 linksextremistisch motivierte Straftaten für das Jahr 2018 erfasst, davon 1.010 Gewalttaten. Im Jahr des G20-Gipfels in Hamburg 2017 seien es den Angaben zufolge 9.752 Straftaten gewesen, darunter 1.967 Gewalttaten. Das bundesweite linksextremistische Personenpotenzial habe sich im Jahr 2018 auf 32.000 und im Jahr 2017 auf 29.500 belaufen.

Geht es um die Förderung von Projekten, nennt die Bundesregierung offenbar nur einige Beispiele. Konkret heißt es:

An dieser Stelle werden Veranstaltungen aufgeführt, die sich schwerpunktmäßig und in erster Linie mit dem Thema Rechtspopulismus auseinandersetzen. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem extremistische und menschenfeindliche Phänomene auch in ihrer Wechselwirkung in den Blick genommen werden. Daher ist es nicht aus-zuschließen, dass im Rahmen von weiteren Veranstaltungen, die einen anderen thematischen Schwerpunkt als Rechtspopulismus aufweisen, auch das Thema (Rechts)Populismus mitbearbeitet worden ist, allerdings keinen vorrangigen Schwerpunkt darstellte.

Und weiter: Die Träger der geförderten Einzelmaßnahmen im Bundesprogramm „Demo‐
kratie leben!“ haben sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Des Weiteren sind die Träger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ angehalten zu prüfen, dass sich die Letztempfänger im Rahmen der Verfassung bewegen. Im Rahmen der Veranstaltungen vor Ort werden keine personenbezogenen Daten erfasst.

Für Thüringen werden nur zwei geförderte Projekte aufgeführt.

Frage 4: Welche Erkenntnisse über Mitgliederzahl, Struktur und Strategie links‐radikaler und linksextremer Gruppen in Thüringen liegen der Bundesregierung vor?

Die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden erstreckt sich ausschließlich auf linksextremistische Bestrebungen und nicht auf „linksradikale“ Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse. Auskünfte zu linksextremistischen Bestrebungen in Thüringen kann die Bundesregierung nur im Rahmen einer Bundeszuständigkeit geben.

 



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