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Bildzeitungs-Vermutung richtig? Wäre das “Harbarths Lampenladen”? 

Foto: O24

Die “Bildzeitung” schildert den für Merkel günstigen Vorlauf zum Verfassungsgerichts-Urteil, dass ihr öffentliches Verlangen nach der Rückgängigmachung der – ordnungsgemäß abgelaufenen – Ministerpräsidentenwahl in Thüringen  rechtswidrig war (hier). Damals war der FDP-Kandidat Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt und seine Partei vor Schreck über den bahnbrechenden Erfolg, wie ihn seine FDP noch niemals erlebt hatte, halbtot umgefallen. Im allgemeinen Merkel-generierten Aufstand – reichend von den Linksfaschisten bis hin zur CDU – konnte sich die massiv bedrohte und gewaltsam angegangene Familie Kemmerich nicht halten und er trat zurück. 

Über den von der AfD gestellten Eilantrag hätte das Verfassungsgericht spätestens im Sommer 2020 entscheiden müssen. Ein eleganter Schachzug von Merkels Administration schaffte die Eilbedürftigkeit beiseite, indem sie Merkels Aufrufe von der Netzseite löschte. Damit war jede Menge Zeit gewonnen und die Bundestagswahl in 2021 konnte unbeschadet vorübergehen. Der Clou: Laut “Bildzeitung” kam der Tip zum Löschen angeblich aus Karlsruhe, wenngleich nicht bei einem gemeinsamen Abendessen. Wenn das wirklich so war, bräuchte sich niemand  zu wundern, wenn die Karlsruher Einrichtung von Kritikern künftig als “Harbarths Lampenladen” angesehen würde.



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Kommentare

  1. Der Artikel ist ziemlich naiv. Als ob das Löschen des Aufrufs von irgendeiner Website den Ausschlag für das kollusive und konspirative Verhalten der Herrschaften in Karlsruhe gehabt hätte oder hätte haben können/sollen.

    Wer eine Ahnung hat von geltendem Recht weiß, dass – in wesentlichen Politikfragen – in Karlsruhe schon lange nicht mehr Recht gesprochen, sondern geltendes Recht systematisch verweigert wird.

    Dieser aktuelle Urteilsspruch ist nichts weiter, als ein FEIGENBLATT. Die Herrschaften in Karlsruhe haben den Urteilsspruch so lange verzögert. bis er KEINE EFFEKTIVE WIRKUNG mehr hatte und haben konnte, und deshalb NUTZLOS war und wurde.

    So konnten die Herrschaften eine sog. “Rechtsprechungs-Simulation” generieren, die – bei naiven Beobachtern – den Eindruck erweckt, in Karlsruhe gäbe es noch so etwas wie Recht und Gerechtigkeit, obwohl gerade dies mitnichten der Fall ist. Im Grunde handelt es sich bei diesem “Im Namen des Volkes” (welchen Volkes eigentlich ?) nach – gefühlt Jahrzehnten “Bearbeitung” – getätigten Urteilsspruch um nichts anderes, als Bürgerverhöhnung.

    Die Abrißbirne aus der Uckermark lacht sich ins Fäustchen.

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    1. Scheinbar hast du den Artikel nicht verstanden, wo schon erst der Hinweis aus Karlsruhe kam.
      Tatsächlich war es so, dass der Eilantrag mit dem Eintrag auf der Webseite begründet war. Der Eintrag wurde gelöscht, damit fiel die Begründung des Eilantrages weg, und man konnte sich schön Zeit lassen.
      Brandner erklärt es.

      1. FORMAL betrachtet ist das korrekt. ABER: Woher wissen Sie, WIE (?) Karlsruhe tatsächlich gehandelt hätte, WENN der Eintrag nicht gelöscht worden wäre ?
        Genau DAS kann auch der von mir sehr geschätzte RA Brandner nicht wissen.

        1. Auf jeden Fall hätte das BVG mit Harbarth dann sofort über den Antrag entscheiden müssen, wenn der Eintrag weiter auf der Webseite zu lesen gewesen wäre.
          Egal wie der Ausgang gewesen wäre. Der Vorgang an sich ist schon skandalös genug.

          Somit ist diese Behauptung unrichtig.
          “Der Artikel ist ziemlich naiv. Als ob das Löschen des Aufrufs von irgendeiner Website den Ausschlag für das kollusive und konspirative Verhalten der Herrschaften in Karlsruhe gehabt hätte oder hätte haben können/sollen.”

  2. “Harbarts Lampenladen” – das konnotiert für mich “Erichs Lampenladen” – den Ostberliner Volkspalast: Nach außen leuchtend und glitzernd, innen hohl und faul. Da läge der Verfasser wohl nicht ganz falsch.

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    1. Sie haben recht. Allerdings ist es nicht nur Harbarth. Alle Gestalten dort sind politisch handverlesen, also linien- und systemtreue GENOSSEN.

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    1. Echte Kritik an den ReGIERenden vom Spiegel ?
      Tempi passati !
      Der “Spiegel” hat sich schon lang zum Stürmer gegen die Opposition gewandelt und diffamiert ehrliche Kritiker unter Anderem gerne als “Hassprediger”.

  3. Wenn man sich das sogenannte Grundgesetz aber mal ganz genau durchliest, und die Floskeln wie “naeheres regelt ein Bundesgesetz” oder “wenn es nicht durch ein Gesetz eingeschraenkt ist” usw. nicht als Floskel, sondern als enorm weiten Interpretationsspielraum erkenny, dann stellt man fest, dass wir eigentlich kaum Grundrechte haben.

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