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Biedermeier & Niederbayer, Bruchstücke aus der Provinz – 20.000 Euro Steuergeld in Löschteich versenkt

Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Diese Weisheit aus den Zeiten barocker Lebensfreude und Leibesfülle, die zumeist von reuigen Sündern mit der Bitte um die Vergebung vermeintlich unvermeidlicher Sünden vorgetragen wurde, hat mit dem Einzug der digitalen Neuzeit, also der Vernunftehe zwischen Lederhose und Laptop, eine neue Ausdrucksform gefunden, die da lautet: “Ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert”.

Das Possenstück “Biedermeier & Niederbayer”, das hier nur leicht verfremdet und unter Auslassung manch grober Peinlichkeit nacherzählt wird, beruht auf wahren Begebenheiten, die aus der jüngeren Vergangenheit in unsere Gegenwart hineinragen und wohl auch in nächster Zukunft nicht zu einem Abschluss gebracht werden können. Nun möge aber niemand glauben, vor allem nicht die hierzulande so heiß geliebten “Saupreißn”, dass es sich bei nachfolgend geschilderten Begebenheiten um jene Besonderheiten handle, die nur durch eine jahrzehntelange Vettern-, Filz- und Spezln-Wirtschaft hervorgebracht werden können.

Ein Blick ins Kanzleramt in Berlin sollte genügen, um zu erkennen, dass die alternativlose Eigenmächtigkeit zum Standardrepertoire moderner Politik gehört und vermutlich gar erst von Berlin aus ihren Siegeszug bis ins tiefgläubig-katholische Niederbayern antreten konnte. Kein Wunder, ist es doch so, dass sich die fachlichen und persönlichen Anforderungen, die an den Kandidaten für das Amt des Dorfbürgermeisters gestellt werden, in nichts von den Anforderungen unterscheiden, denen zu genügen hat, wer Bundeskanzler zu werden gedenkt. Beide müssen ein gewisses Alter erreicht haben. Niemand muss einen Schulabschluss vorweisen, um zum Bundeskanzler gewählt werden zu können, niemand braucht irgendwelche beruflichen Erfahrungen – wer gewählt wird, darf in Berlin kanzlern und im Dorf bürgermeistern.

Man kann den Gewählten also nicht den geringsten Vorwurf machen, wenn sie – vermeintlich Kraft ihres Amtes – Dinge tun oder veranlassen, deren Folgen sie mangels notwendiger Kenntnisse nicht überblicken können, oder gar solche, zu denen sie weder befugt noch berechtigt sind. Niemand kann sie zwingen, wissen zu müssen, was sie tun. Erschwerend kommt hinzu, auch wenn dies nur selten bedacht wird, dass es der Vorteil des Klugen und Gerissenen ist, sich dumm stellen zu können, was umgekehrt nur selten gelingt.

Allem Anfang wohnt ein Zauber inne

Die Geschichte beginnt am Sonntag, dem 16. März 2014, mit der Öffnung der Wahllokale. Auf der Krim stimmten 97 Prozent der Teilnehmer des Referendums für den Wandel, also den Anschluss an Russland, und in unserer niederbayerischen Gemeinde entschieden sich fast 60 Prozent ebenfalls für einen Wandel, so dass der alte Bürgermeister am 1. Mai des gleichen Jahres durch einen neuen Bürgermeister abgelöst wurde.

Dass die so genannte “Annexion der Krim” bis heute vom versammelten Westen völkerrechtlich nicht anerkannt wird, ist bekannt, dass aber gleichzeitig auch ein niederbayerischer Kleinkrieg ausgebrochen ist, bei dem nicht minder schwere Geschütze in Stellung gebracht wurden, bis hin zu einer Strafanzeige wegen Untreue, das hat sich noch nicht einmal innerhalb der Gemeindegrenzen herumgesprochen.

Doch die sogenannten Einzelfälle, aus denen letztlich die ungeheuerliche Strafanzeige konstruiert wurde, wurden im Dorf von den einzelnen Betroffenen durchaus besprochen, und wer Aug und Ohr offen hielt, konnte sich schon nach und nach einen Überblick verschaffen, wie unter dem neuen Bürgermeister gewirtschaftet wurde – und wird. Die einen nennen es pragmatisch, zupackend, alternativlos, die anderen nennen es undurchsichtig, zweifelhaft und ungeniert, wenn nicht gar noch schlimmere Ausdrücke gefunden werden.

Es sei doch sonderbar …

… hieß es von den Kritikern, dass nach einer Ausschreibung für Malerarbeiten der entsprechende Auftrag vergeben wurde, das gleiche Gewerk aber kurz darauf erneut ausgeschrieben wurde. Alles in Ordnung, signalisierten die Verteidiger, hier könnten keinesfalls Anhaltspunkte für eine Untreuehandlung erkannt werden, denn schließlich habe man sich doch daran erinnert, dass der günstigste Anbieter aus der ersten Ausschreibung früher einmal Anlass zu Beanstandungen gegeben habe. Da hat man halt, um das Ganze nicht zu kompliziert zu machen, einfach schnell noch einmal neu ausgeschrieben.

Es sei doch sonderbar …

… hieß es von den Kritikern, dass Arbeiten an einem Bächlein, einem Gewässer 3. Ordnung, dessen Lauf sich private Grundstücksbesitzer teilen, nun plötzlich von der Gemeinde beauftragt und bezahlt wurden, obwohl dies in der Vergangenheit stets mit Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt wurde, und (noch obwohler!) die Untere Naturschutzbehörde bei einer einst anberaumten Begehung wegen der geologischen Gegebenheiten (Flusssand) dringend vom Ausbaggern abgeraten habe.

Alles in Ordnung

… signalisieren die Verteidiger, hier könne von einem vorsätzlichen Handeln zum Nachteil der Gemeinde nicht ausgegangen werden, weil offenbar irrtümlich davon ausgegangen wurde, dass die Gemeinde für das Bächlein unterhaltspflichtig sei.

Anmerkung

Wenn ein Bürgermeister nach demokratischen Gepflogenheiten auch selbst keine Ahnung haben muss, so sollte doch wenigstens die angestellte oder beamtete Gemeindeverwaltung Bescheid wissen. Gewusst hätte sie es sicherlich auch, doch wer nicht gefragt wird, kann auch keine Auskunft geben, und wenn die Rechnung für den Bagger, der ohne Ausschreibung bestellt wurde, vom Bürgermeister gegengezeichnet zur Bezahlung eingereicht wird, dann hat ja alles seine Ordnung – und falls nicht, wär’s eh zu spät.

Es sei doch sonderbar …

… heißt es von den Kritikern, dass an einem Tümpel, der außerhalb und unterhalb der geschlossenen Bebauung eines eingemeindeten Dorfes liegt, mit einem Aufwand von über 20.000 Euro, ohne Ausschreibung “irgendwie” herumgebaut wurde. Eine solche Maßnahme hätte man wenigstens mit dem Amt für ländliche Entwicklung abstimmen sollen, Experten hätten dann für die Gemeinde kostenlos vernünftig geplant und zudem die Beantragung von Fördermittel in Höhe von etwa 50 Prozent der Kosten in die Wege geleitet.

Alles in Ordnung

… signalisieren die Verteidiger, und schwenken eine E-Mail (!), eine E-Mail des Kreisbrandrates, der doch tatsächlich vor Auftragsvergabe darin darum gebeten haben soll, den Löschweiher entsprechend den geltenden Normen wieder herzurichten. Alle Kosten seien zudem unterhalb der Ausschreibungsschwelle und ihm Rahmen der Wertgrenzen für Eigenvergaben des Bürgermeisters geblieben. Na, na – tarocken die Kritiker nach,

nur nach einer Löschwasserentnahmestelle nach DIN 14210 sieht der Tümpel auch nach den verbuddelten 20.000 Euro nicht aus. 1.000 m³ Fassungsvermögen? Wo sollen die herkommen? Knapp 30 m lang, durchschnittlich vielleicht 6 m breit, da müsste das Loch überall mindestens 5 m tief sein. Das ist’s wohl eher nicht.

Ein jederzeit frostsicheres Saugrohr mit lichtem Durchmesser von 125 mm und einem Löschwasser-Sauganschluss nach DIN 14244 ist da für das ungeübte Auge auch nicht zu finden. Ob die Zufahrt den Anforderungen der DIN 14090 entspricht[Google Maps], ist mehr als zweifelhaft, eine Einfriedung mit 1,25 m Höhe kann allenfalls an einer Schmalseite als angedeutet gelten, die notwendige, verschließbare Türe gibt es auch nicht. Und auf welche Weise dieser Tümpel befüllt wird und wie der Regenwasserüberlauf geregelt ist, dazu stehen auch mehr Fragezeichen im Raum als der Kreisbrandrat auf die Schnelle beantworten können wird.

 

Trotzdem alles in Ordnung … signalisieren die Verteidiger. Da bleiben wir stur. Wir haben nur im Auftrag des Kreisbrandrates getan, was getan werden musste. Wanderer kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns liegen gesehen, wie das Gesetz es befahl!

Es sei doch sonderbar, monieren die Kritiker

  • wenn sie einen Grundstücksverkauf betrachten, bei dem vor dem Bürgermeisterwechsel ein Deal bezüglich eines Regenrückhaltebeckens ausgemacht war, der dann nach dem Bürgermeisterwechsel auf einmal nicht mehr zum Tragen kam,
  • wenn die Anmietung einer Immobilie für den Bauhof ohne Ausschreibung erfolgt und doch glatt zu Gunsten eines Gemeinderates ausgeht, der allerdings – und das muss erwähnt werden – an der entscheidenden Abstimmung nicht teilgenommen hat,
  • wenn ein Rückhaltebecken für Oberflächenwasser nicht vom Grundstückspächter auf der gepachteten Fläche, wo das Wasser anfällt, sondern von der Gemeinde auf dem angrenzenden öffentlichen Grundstück hergestellt wird,
  • wenn ein Neu-Fahrzeug für die Gemeinde ohne Ausschreibung freihändig beim erstbesten Anbieter (kein Vertragshändler) gekauft wird,
  • wenn die Anmietung von Baumaschinen vollkommen unbürokratisch und ohne Angebot oder Rahmenvereinbarung erfolgt,
  • wenn gemeindliche Mäharbeiten vom Bürgermeister an den Mitgesellschafter seines privat betriebenen Unternehmens vergeben werden,

dann habe das doch alles irgendwie das, was die Schwaben “oi Gschmäckle” nennen – und, es wäre doch in keinem Fall eine besondere Erschwernis gewesen, die Vorgänge transparent abzuwickeln.

Alles in Ordnung, beharren die Verteidiger

… weil erstens war das gar nicht so, oder nicht ganz so, oder man könne es durchaus auch anders sehen, und zweitens habe der Bürgermeister nirgends seine Kompetenzen überschritten und von Fahrlässigkeit, Vorsatz oder gar strafbarem Handeln könne nun nirgends auch nur ansatzweise die Rede sein, und Irren sei immer noch menschlich, und zum Besserwissen sei der Bürgermeister nun einmal nicht verpflichtet. Und, fügen sie noch hinzu, dass der Bürgermeister Ausholzungen auf privaten Grundstücken veranlasst habe, was in der Aufzählung der Kritiker noch fehlt, das sei eben auch in Ordnung und kein Vorsatz, weil der Bürgermeister, wie für jedermann leicht erkennbar – also offenbar – davon ausgegangen ist, die Gemeinde sei dafür verantwortlich. Schon wegen der Verkehrssicherheit.

Geschenkt, geschenkt, rufen die Kritiker

… das waren ja alles nur die vielen kleinen Sachen, die uns Ärger machen. Jetzt kommt’s doch erst! Das mit dem Kindergartendach! Da sind doch 70.000 Euro ausgegeben worden, ohne dass ein neutraler Gutachter auch nur einen Blick auf den “Schaden” geworfen hat, ohne dass mögliche Regressansprüche gegen den Planer des Neubaus und des Anbaus und gegen die seinerzeit bauausführenden Firmen auch nur geprüft wurden. Und das alles – man muss fast sagen in gewohnter Weise – wiederum ohne auch nur den Hauch einer Ausschreibung! Und warum das alles? Weil es im Turn-Zimmer manchmal ein bisschen von der Decke tropfte. Da stand ein Kübel drunter – und darin kam, wenn’s hochkam, mal eine halbe Tasse Wasser zusammen.

Ihr habt ja keine Ahnung! Empören sich die Verteidiger

Da war Gefahr im Verzug! Jeder Tag des Zögerns hätte wer weiß was für Folgen haben können. Das war so eilig, dass wir uns nicht einmal Gedanken darüber machen konnten, was denn alles geschehen könnte, wenn wir nicht sofort und ohne Ausschreibung den Auftrag an die Firmen vergeben, deren Chefs die drohende Gefahr im Verzug festgestellt hatten. Immerhin haben wir mit dieser Maßnahme wahrscheinlich das Leben unserer lieben Kinder und der Kindergärtnerinnen retten können, da darf man nicht so kleingeistig auf den Euro schauen, sondern mit unserer Kanzlerin sagen: Es war eine Herausforderung – und wir haben das geschafft!

So stand also von Fall zu Fall, von Nicht-Ausschreibung zu Nicht-Ausschreibung, jeweils Aussage gegen Aussage und weil nie auch nur ein einziges Wort gefallen ist, aus dem so eine Art Entschuldigung für ein möglicherweise nur suboptimales Handeln herauszuhören gewesen wäre, besannen sich die Kritiker darauf, dass es da eine Dienststelle gäbe, welche berufen sei, die Kommunalpolitiker zu beaufsichtigen. Also wandte man sich an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt, die von sich sagt:

Als Aufsichtsbehörde der unteren Verwaltungsstufe überwacht das Landratsamt, ob die Kommunen im Rahmen der ihnen übertragenen hohen Verantwortung auch ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Rechtsvorschriften nachkommen. Dort hörte man sich die Klagen wohl an, verwies aber auf die Überlastung des nicht vorhandenen Personals und gab mehr oder minder deutlich zu erkennen, dass eine ernsthafte Prüfung nicht möglich sei. Ob bei dieser Gelegenheit schon der Begriff “Strafrecht” aufkam, ist nicht mehr mit Bestimmtheit zu sagen.

Jedenfalls erschien es den Kritikern der Amtsführung des Bürgermeisters aussichtslos, auf dem Weg über die Kommunale Aufsicht eine Verbesserung zu erreichen, sodass eines schönen Tages der frühere Bürgermeister bei der zuständigen Polizeidienststelle vorsprach und alles das, was hier erwähnt worden ist, in Form einer Anzeige zu Protokoll gab.

Das Ding nahm seinen behördlichen Lauf und landete bei der Staatsanwaltschaft, die sich zunächst einmal einen Überblick verschaffte, indem sie die Gemeindeverwaltung anschrieb und um deren Stellungnahme bat. Die Antwort der Gemeinde an die Staatsanwaltschaft, unterschrieben vom
beschuldigten Bürgermeister selbst, enthielt jene Äußerungen, die schon immer vorgetragen wurden; von Gefahr in Verzug bis Irrtum, von Nichtwissen bis Entscheidungsspielraum, verbrämt mit dem Hinweis, der Anzeigesteller bewege sich mit seinen Unterstellungen direkt auf eine Anzeige nach §164 Strafgesetzbuch (Falsche Verdächtigung) zu. Der Staatsanwaltschaft blieb nach diesem treuherzigen Eingeständnis der Unschuld nichts anderes übrig, als das Ermittlungsverfahren einzustellen.

Wieder einmal erwies sich Deutschland als Rechtsstaat, insofern, als der im Sprichwort verankerte Generalverdacht, man hänge die Kleinen, ließe aber die Großen laufen, vollständig widerlegt wurde. Keine einzige Anzeige gegen Angela Merkel wegen der eigenmächtigen Öffnung der Grenzen führte zu einem Ermittlungsverfahren, und schon alleine deshalb, weil man hier offenkundig die Größte laufen lässt, konnte der zuständige Staatsanwalt wegen des Gleichheitsgrundsatzes nicht anders, als auch diese Anzeige gegen den kleinen Dorfbürgermeister niederzuschlagen.

Anders herum betrachtet ist davon auszugehen, dass die bajuwarische “Mia san mia”-Mentalität inzwischen auch in Berlin ihre Anhänger gefunden hat. In der Hauptstadt spricht man zwar immer noch von “Alternativlosigkeit”, statt von “Unfehlbarkeit”, doch auch das wird sich noch angleichen, sofern die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag dies noch lange genug zulassen.

Zu guter Letzt ein versöhnliches Wort an alle Kritiker:

Ihr wisst, dass ihr selber schuld seid!
Der Garten kann den Bock nun mal nicht kahlfressen.



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