Aus “Gründen des Staatswohls” macht die Bundesregierung keine offenen Angaben über die Aktivitäten des türkischen NGeheimdienstes MIT in Deutschland.
Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt hervor. Darin heißt es, die entsprechenden Informationen würden als Verschlusssache mit dem VS-Grad “VS – Nur für den Dienstgebrauch” eingestuft und separat übermittelt.
Die Bundesregierung teilt lediglich mit, dass 2017 und 2018 beim Generalbundesanwalt 16 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste eingeleitet worden seien. Bislang habe keines der Verfahren zu einer Anklage bzw. einer Verurteilung geführt.
Weitere Auskünfte zu diesen Verfahren könnten nicht erteilt werden, “da diese Informationen Rückschlüsse auf zum Teil noch verdeckt geführte Ermittlungsverfahren zuließen und damit Ermittlungen beeinträchtigen könnten”.