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AfD will gegen Unterstützerverein klagen und schickt “Erdogan-Kanzlei” Höcker ins Feld

Foto: palinchak / 123RF Lizenzfreie Bilder

Die AfD will gegen den “Verein für Rechtsstaatlichkeit und bürgerliche Freiheit” klagen, der sie bislang in Wahlkämpfen massiv unterstützt hat. Dabei geht es offenbar vor allem darum, den Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung loszuwerden, wie aus Dokumenten hervorgeht, die WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung vorliegen. Der Verein will trotz der Klagedrohung weitermachen.

Die AfD verstärkt ihre juristischen Bemühungen und verklagt einen millionenschweren Unterstützerverein. Das bestätigten Parteichef Jörg Meuthen sowie der von der Partei beauftragte Anwalt Carsten Brennecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei Höcker gegenüber WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung. Die Klage gegen den “Verein für Rechtsstaatlichkeit und bürgerliche Freiheiten” gehe voraussichtlich in der kommenden Woche raus. Sie werde angestrengt, weil der Verein auf ein Abmahnschreiben der Partei nicht reagiert habe und weiterhin auf Plakaten sowie in einer Gratiszeitung dazu aufrufe, AfD zu wählen. Der Chef des Vereins, der von anonymen Spendern finanziert wird, wirbt seit mehr als zwei Jahren massiv für die Partei. Bisher hatte die AfD diese willkommene und für sie kostenlose Unterstützung gelassen hingenommen. Doch seit geraumer Zeit übt die Bundestagsverwaltung, die für Parteienfinanzen zuständig ist, immer mehr Druck auf die Partei aus und geht dem Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung in bis zu zweistelliger Millionenhöhe nach. Zuerst demonstrierte die Partei jüngst Distanz mit einem Abmahnschreiben – nun soll eine Klage folgen. “Wir haben im Bundesvorstand abgestimmt, dass wir jetzt klagen, die Klageschrift ist in Vorbereitung und kommt”, bestätigte Jörg Meuthen am Freitag WDR, NDR und SZ. Laut Anwalt Brennecke will man dem Verein verbieten, “Werbemaßnahmen unter Benennung der AfD” zu publizieren. Es geht um den Schutz von Namens- und Markenrechten.

WDR, NDR und SZ liegt parteiinterner Mailverkehr sowie das Abmahnschreiben an den AfD-Unterstützerverein und dessen Vorsitzenden David Bendels vor. Daraus geht hervor, dass die Partei inzwischen sieht, dass millionenschwere Werbekampagnen eines Unterstützungsvereins als illegale Parteienfinanzierung angesehen werden könnte. So heißt es im Abmahnschreiben an den Verein: “Die von Ihnen angefertigte und veröffentlichte Werbung ist dazu geeignet bzw. geeignet gewesen, bei einem unbefangenen Betrachter zu der irrigen Annahme zu führen, dass es sich dabei um Werbung unserer Mandantin handelte bzw. um solche, die mit Wissen und Zustimmung im Auftrage unserer Mandantin angefertigt und veröffentlicht wurde”. Und in einem Schreiben an die AfD empfiehlt die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Höcker die Unterlassungsklage mit der Begründung: “Die Erfolgsaussichten halten wir für gut, aber nicht für sicher. Zu ihren Gunsten lässt sich argumentieren, dass die Plakate auf Grund der Bewerbung der AfD und der Verwendung der AfD-Farben durchaus den Eindruck erwecken, dass sie im bewussten Zusammenwirken mit der AfD angeboten werden.” Eine bemerkenswerte Einschätzung. Auch der Hintergrund der überraschenden neuen Entschlossenheit wird in der Mail deutlich: “Ein Klageverfahren empfehlen wir aber auch deshalb, um gegenüber Dritten, etwa der Bundestagsverwaltung, nachweisen zu können, dass diese Plakate nicht im Einvernehmen mit der AfD angeboten werden.” Parteirechtlerin Sophie Schönberger glaubt, dass es der AfD genau darum geht: “Dass man dem zuvorkommt, dass man der AfD nicht unterstellen kann, sie würde das Ganze dulden und auf diese Art und Weise die Parteispenden praktisch annehmen.”

Auch eine interne Mail des Parteichefs Jörg Meuthen zeigt die Intention, sich demonstrativ abzugrenzen. Darin fordert er “klare Kante”, und zwar “in eigenem Interesse”. “Wir müssen hier glaubhaft sein”, schreibt er, sonst “wird man uns unterstellen, wir wollten das tatsächlich gar nicht durchsetzen”. Eher problematisch sehen die eigenen Anwälte, dass die AfD die Plakate viele Monate lang hingenommen habe, ohne dagegen vorzugehen.

Der Vorsitzende des Vereins für Rechtsstaatlichkeit, David Bendels, will an seiner Kampagne offenbar unverändert festhalten – auch vor der bayerischen Landtagswahl. “Als unabhängiger Verein werden wir natürlich auch zukünftig Wahlempfehlungen aussprechen. Dies ist unser demokratisches und pluralistisches Recht. Und derzeit ist die AfD unseres Erachtens nach die einzige konservativ-bürgerlich-freiheitliche Kraft in Deutschland”, sagte Bendels zu WDR, NDR und SZ.


Redaktionelle Anmerkung: Die Kanzlei Höcker machte 2016 Schlagzeilen, als sie von dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan beauftragt wurde, beim Landgericht Köln einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE Mathias Döpfner einzureichen. Döpfner hatte sich öffentlich mit Jan Böhmermann solidarisiert, Höcker vertritt Erdogan in all seinen Beleidigungsklagen nach dem Böhmermann-Gedicht in Deutschland außer in der Klage gegen Böhmermann persönlich. Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD den rechtlichen Beistand der Kanzlei sucht. Im Streit um die Nutzung der Domains „afd-im-bundestag.de“ und „wir-sind-afd.de“ wurde ebenfalls die Kanzlei Höcker beauftragt.



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