Abgeordneter Andreas Winhart klagt gegen illegale Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart klagt gegen die illegale Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2018, welche vermutlich bis in das Jahr 2019 hinein gereicht hat. Die Beobachtung widersprach massiv den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Gerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit, wie dem sogenannten „Ramelow-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichtes von 2013, welche eine Beobachtung von Abgeordneten ohne triftige Gründe unterbinden. Das Landesamt für Verfassungsschutz konnte in den vergangenen zwei Jahren weder Gründe nennen, noch sind laut Auskunft des bayerischen Inlandsgeheimdienstes Akten über die Beobachtung vorhanden.

Der Abgeordnete zum Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sieht sich daher in der Ausübung seines freien Mandates beeinträchtigt und stellt eine politisch motivierte, rufschädigende und illegale Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz fest. Die Klage wurde am Bayerischen Verwaltungsgericht in München eingereicht.

Winhart äußerte sich dazu:

„Der bayerische Inlandsgeheimdienst hat meiner Person im Herbst 2018, und vermutlich bis in das Jahr 2019 hinein, mit der illegalen Beobachtung rufschädigend für mich als Person aber auch verfassungswidrig hinsichtlich meiner politischen Tätigkeit schweren Schaden zugefügt. Ich kann nur vermuten, dass die Beobachtung im Rahmen der Landtagswahl und der daran folgenden politischen Arbeit im Landtag politisch motiviert war, da die Behörde weisungsgebunden ist. Ich wurde mit islamistischen Fundamentalisten, welche Anschläge planen, oder den RAF-Terroristen der 1970er-Jahre quasi auf eine Ebene gestellt. Für die Beobachtung meiner Person durch das sogenannte Landesamt für Verfassungsschutz lagen zu keinem Zeitpunkt Gründe vor, schon gar nicht Gründe, welche eine Beobachtung nach der Aufnahme meines Mandates als Abgeordneter zum Bayerischen Landtag nach der konstituierenden Sitzung am 5. November 2018 rechtfertigen.

Der Inlandsgeheimdienst hat hier rechtliche Grenzen überschritten, welche mich zwingen dagegen Klage einzureichen. Zum einen um meine persönliche und politische Reputation wieder so ins Licht zu rücken, wie es der Wirklichkeit entspricht. Zum anderen aber auch als Bürger, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt und wertschätzt und daher die Verfassungsverletzungen durch das sogenannte Landesamt für Verfassungsschutz nicht durchgehen lassen will.“



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