Rheine: Die Staatsanwaltschaft Münster hat einen Sachverständigen damit beauftragt ein psychologisches Gutachten über den 31-Jährigen zu erstellen, um die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit zu klären.
Neben dem Aspekt einer möglichen psychischen Erkrankung des Beschuldigten dürfte auch dessen Alkoholisierung eine besondere Rolle spielen. „Uns liegen mittlerweile die Ergebnisse der Blutprobe vor“, erklärt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. „Demnach hatte der Beschuldigte zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von 2,6 Promille.“ Das Motiv für die Tat ist weiterhin völlig unklar. „Wir haben derzeit keinerlei Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund „, erläutert der Oberstaatsanwalt.