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LKA gibt Statement zu NSU 2.0 Drohbriefen gegen Rechtsanwältin ab

Seit der ersten Anzeigenerstattung von Frau Rechtsanwältin Basay-Yildiz im August 2018 wegen des Eingangs eines Drohschreibens gegen sie und ihre Tochter, wird die Gefährdungslage durch die hessische Polizei kontinuierlich bewertet. Dazu gehören ergänzend zu den strafrechtlichen Ermittlungen auch intensive Ermittlungen zur Gefährdungslage sowie entsprechend angepasste Schutzmaßnahmen. Frau Basay-Yildiz stehen von Beginn an kompetente Ansprechpartner des Hessischen Landeskriminalamtes und des örtlich zuständigen Polizeipräsidiums Frankfurt am Main zu Fragen ihrer Sicherheit zur Verfügung, die mit ihr die polizeilichen Schutzmaßnahmen jeweils abstimmen.

Nach den einschlägigen polizeilichen Verfahren erhalten gefährdete Personen ergänzend zu den polizeilichen Schutzmaßnahmen der jeweiligen Gefährdungslage angepasste Sicherheits- und Verhaltensberatungen. Dazu gehört es auch aufzuzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz Betroffenen in derlei Situationen über polizeiliche Schutzmaßnahmen hinaus erlaubt.

Nähere Angaben zum Ermittlungsverfahren oder etwaigen Drohungen können auf Bitten der Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden, da andernfalls die laufenden Ermittlungen gefährdet werden. Gleiches gilt für die polizeilichen Schutzmaßnahmen, die generell der Geheimhaltung unterliegen.



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