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Klimawandel und Hetzjagden: Justizministerium plant Reform von Paragraph 130

Bislang hieß es unter Absatz 3 von Paragraph 130 StGB:

“Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.”

Diese Passage soll nun aktuellen politischen Verhältnissen angepasst und laufend ergänzt werden. Erste Vorschläge auf einer Sammelliste lauten:

  • “Wer Hetzjagden zu Chemnitz leugnet, verharmlost oder gutheißt … “
  • “Wer die Existenz des Klimawandels anzweifelt ….”
  • “Wer die Rundfunkgebühren infrage stellt …”

Derzeit befasst sich noch eine Kommission für anti-antideutsche Umtriebe mit der genauen Ausarbeitung. Die Änderung soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.



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