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GBA erhebt Anklage wegen Völkermord gegen IS-Terrorist Taha A.-J.

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den irakischen Staatsangehörigen Taha A.-J. erhoben. Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)” aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet zu haben, heißt es in der Pressemitteilung.
Zudem ist er wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen sowie Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft angeklagt.

Bei dem Angeschuldigten handelt es sich um den Ehemann von Jennifer W. Gegen sie hatte die Bundesanwaltschaft am 14. Dezember 2018 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.

Aus der Anklageschrift:

Taha A.-J. schloss sich vor März 2013 der terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)” an. Im Sommer 2015 kaufte er aus einer Gruppe von jesidischen Gefangenen des “IS” heraus eine Frau und ihre fünf Jahre alte Tochter. Der Ankauf sowie die anschließende Versklavung durch den Angeschuldigten erfolgte – neben erstrebten Annehmlichkeiten in seinem Haushalt – in der Absicht, die Jesiden, ihre Religion und Kultur im Einklang mit den
Zielen des IS zu vernichten.

Er verbrachte beide in den von ihm gemeinsam mit der gesondert Verfolgten
Jennifer W. geführten Haushalt. Beide hielten dort Mutter und Tochter fortan als
Sklavinnen und versorgten sie nur unzureichend mit Lebensmitteln und Wasser. Der
Angeschuldigte untersagte beiden, die eigene Religion auszuüben und zwang sie,
zum Islam zu konvertieren, den Koran zu lesen sowie regelmäßig zu beten. Beim
Verlassen des Hauses musste die Mutter einen Vollschleier und ihre Tochter ein
Kopftuch tragen. Beide wurden von Taha A.-J. mehrfach unter anderem auch
heftig geschlagen, um sie zu bestrafen und zu erniedrigen.

Bei einer Bestrafungsaktion schickte der Angeschuldigte die jesidische Frau bei
sengender Hitze barfuß in den Hof des Anwesens. Hierdurch erlitt sie große
Schmerzen und durfte erst nach einer halben Stunde wieder das Haus betreten.
Anschließend fesselte Taha A.-J. das Mädchen im Freien an ein Fenster. Dort war
es Temperaturen bis zu 50°C schutzlos ausgeliefert und verstarb hierdurch
qualvoll. Diesen Tod des Mädchens hatte der Angeschuldigte für möglich gehalten
und billigend in Kauf genommen.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 10. Oktober 2019 in Untersuchungshaft.
Zuvor war er im Mai 2019 in Griechenland festgenommen, am 9. Oktober 2019 an die
Bundesrepublik Deutschland überstellt und hier festgenommen worden.



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