Frankfurt-Bockenheim: Polizei räumt besetztes Gebäude in der Kaufunger Straße

Am Samstagnachmittag wurde das Gebäude (Backhaus) in der Kaufunger Straße 4 von zu diesem Zeitpunkt unbekannten Personen besetzt. Noch am gleichen Tag wurden in den Abendstunden von den Eigentümern der Liegenschaft Strafanträge wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) gestellt.

Nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen wurde für den heutigen Morgen die Räumung des besetzten Gebäudes vorbereitet, um die Weiterbegehung der Straftaten in Form von Hausfriedensbrüchen zu verhindern. In den frühen Morgenstunden ab 06.00 Uhr, sperrte die Polizei zunächst die anliegenden Straßen unter Zuhilfenahme von Gittern ab. Vor Ort wurde eine Gruppe von sieben Personen vor der Eingangstür auf der Treppe sitzend angetroffen. Die Polizei trat mit diesen Personen in Kontakt und forderte sie auf, die Blockade der Zugangstür freiwillig einzustellen. Dem kam die Gruppe trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach, daher mussten die Personen einzeln weggetragen werden. Bei allen wurden Identitätsfeststellungen durchgeführt. Inwieweit sich die vier Frauen und drei Männer im Alter zwischen 17 und 21 Jahren strafbar gemacht haben, wird derzeit geprüft. An die bis dato unbekannte Anzahl an Besetzern im Haus erging ebenfalls die Aufforderung das Gebäude freiwillig zu verlassen. Diese mehrfach ergangenen Aufforderungen wurden ebenfalls ignoriert. Um 06.45 Uhr betraten die Einsatzkräfte das nicht verschlossene Gebäude. Der Zugang zu den Räumlichkeiten im Obergeschoss musste von der Polizei gewaltsam geöffnet werden.

In einem der Räume im Obergeschoss saß eine dreizehnköpfige Personengruppe auf dem Boden. Diese Personengruppe im Alter von 14 bis 45 Jahren wurde von der Polizei angesprochen und erneut aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. Auch hier wurde eine freiwillige Mitwirkung abgelehnt, so dass die Personen von den Einsatzkräften der Polizei aus dem Gebäude getragen werden mussten. Bei allen Personen wurde eine Identitätsfeststellung veranlasst. Acht Personen wurden dazu in das Polizeipräsidium verbracht. Gegen die Personen, die sich im Objekt befunden haben, wurden Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet. Mittlerweile wurden alle Personen aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Die Polizei stand während der Maßnahmen im engen Austausch mit der anwesenden Hauseigentümerin. Im Auftrag dieser wurden zwischenzeitlich die Zugänge zum Gebäude von einer Fachfirma verschlossen.



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