Den Vorgaben der Gesundheitsbehörden folgend hat der theologische Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) daher beschlossen, dass ab Freitag, den 13. März bis vorerst 1. April 2020 österreich weit keine Freitagsgebete in Moscheen abgehalten werden dürfen. Dies gilt auch für kleine Gebetshäuser, die sonst mit großem Andrang zu rechnen hätten. Diese Maßnahme soll zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Epidemie beitragen.
Aus islamischer Sicht sind diese Maßnahmen gerechtfertigt, denn die Verpflichtung zur Durchführung des Freitagsgebetes gilt als aufgehoben, wenn Krankheit oder Sorge um das eigene Leben oder jenes von Familienangehörigen vorliegen.
Ausnahmslos alle Moscheen und Imame sind dazu angehalten, sich an diese Vorsichtsmaßnahmen zu halten. Ebenso soll die Abhaltung größerer Veranstaltungen und Versammlungen innerhalb der islamischen Einrichtungen möglichst vermieden werden. Die Moscheen bleiben jedoch für das tägliche und seelsorgerische Dienste geöffnet. (ots)