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Amokfahrt in Trier: Täter macht “nicht nachvollziehbare Aussagen”

Der Ermittlungsrichter hat Haftbefehl gegen den 51 Jahre alten Bernd W. wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes in 5 Fällen sowie des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in 18 weiteren Fällen erlassen.

Foto via Twitter

Der Beschuldigte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringend verdächtigt, am frühem Nachmittag des 1. Dezember 2020 mit einem PKW der Marke Land Rover in der Absicht, so viele Menschen wie möglich zu töten oder zumindest zu verletzen, in der Fußgängerzone in Trier mit hoher Geschwindigkeit wahllos und gezielt auf Passanten zugefahren zu sein, die arglos in der Innenstadt unterwegs waren, und diese überfahren zu haben.

Er tötete auf diese Weise fünf Menschen – drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren sowie einen 45 Jahre alten Mann und ein neuneinhalb Wochen altes Kind.

18 weitere Menschen wurden im Verlauf der Amokfahrt verletzt, sechs davon schwer.

Die verstorbenen Opfer waren alle deutsche Staatsangehörige. Der 45-jährige getötete Vater und seine ebenfalls ums Leben gekommene neuneinhalb Wochen alte Tochter hatten zusätzlich die griechische Staatsangehörigkeit. Ebenfalls deutsch-griechische Staatsangehörige sind der eineinhalb Jahre alte Sohn des Getöteten und die Mutter des Kindes, die beide verletzt wurden. Ein weiterer Verletzter ist deutsch-niederländischer, einer luxemburgischer Staatsbürger. Alle übrigen Verletzten haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

Nach wie vor ist das Motiv für die Tat noch nicht ergründet. In seinen Vernehmungen, die am gestrigen und heutigen Tag durch Beamte der Mordkommission des Polizeipräsidiums Trier durchgeführt wurden, machte der Beschuldigte wechselnde und in Teilen nicht nachvollziehbare Angaben, aus den sich bisher weder ein nach-vollziehbares Motiv für die Tat noch Einzelheiten zum Tathergang herleiten lassen.

Die Vernehmung des Beschuldigten wird in den nächsten Tagen fortgesetzt. Einzelheiten zu den bisherigen Vernehmungsinhalten können daher noch nicht mitgeteilt werden, da dies die weiteren Ermittlungen beeinträchtigen könnte. Anhaltspunkte für etwaige politische, religiöse oder ähnliche Motive haben sich jedoch weder im Rahmen der Vernehmungen des Beschuldigten noch im Rahmen der sonstigen, bisher geführten Ermittlungen ergeben.

Der Beschuldigte stand bei der Tat unter Alkoholeinfluss. Eine nach seiner Festnahme durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,4 Promille. Ihm ist zur weiteren Untersuchung seiner Alkoholisierung eine Blutprobe entnommen worden. Der Beschuldigte zeigte zudem in seinem Verhalten bei und nach der Festnahme und im Polizeigewahrsam psychische Auffälligkeiten.

Die Staatsanwaltschaft Trier wird daher einen psychiatrischen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage seiner Schuldfähigkeit beauftragen. Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Erkenntnisse bestehen momentan jedoch zumindest keine konkreten Anhaltspunkte für einen vollständigen Ausschluss der Schuldfähigkeit.

Die Ermittlungen dauern an. Der Beschuldigte wurde nach Erlass des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.



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