Warum kommt Woelki nicht vor Gericht?

Das Foto zeigt den plötzlich und unerwartet in Ungnade gefallenen Kardinal bei seiner Vereidigung zum Erzbischof. Am 18. September 2014 leistete er laut Qualitätsmedien den “Treueeid” auf die “Verfassung”. 

Woelki wird ein Rücktritt nahe gelegt, weil er in einem neuerlichen Skandal um einen Kinderschänder im Priestergewand seine schützende Hand über den gestrauchelten Diener Gottes gehalten haben soll. Federführend bei den “Enthüllungen” war die “BILD”.

Taugen die “Versäumnisse” von Woelki für ein Gerichtsverfahren oder lässt sich kein Straftatbestand aus den bekannt gewordenen Details konstruieren? Das ist natürlich nur als laut gedacht zu verstehen und nicht mal als rhetorische Frage geeignet. 

Wenn man wollte, dann ginge das schon. Aber die Opferzahlen reichen noch nicht für ein Denkmal in Berlin, bundesweit verlegte Stolpersteine und Haftstrafen für fast hundertjährige Greise. Es geht eben nur um Kinder …

 


 Foto: StagiaireMGIMO, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

 



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