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Die Rechte und Pflichten der freien Meingungsfreiheit

In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder das Recht seine Meinung frei zu äußern. Das ist ein Recht, das nicht in allen Ländern auf der Welt gilt. Mit dem Recht auf eine freie Meinungsäußerung kommen aber auch Pflichten auf jeden Bürger zu, die er akzeptieren muss!

Die Meinungsfreiheit ist ein Recht auf frei Rede, freie Meinungsäußerung und die Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild und auf allen anderen Übertragungsmitteln. Wir haben das Recht frei unsere Freizeit zu gestalten, die Webseiten zu besuchen, die wir lesen wollen, zwischendurch ein Spiel auf dem Online Casino 777 zu spielen und auch unsere Meinung im Internet bekannt zu geben. Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in dem Grundrecht jedem Menschen in der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Recht auf die Informationsfreiheit, die den Zugang zu wichtigen Informationen sichert. Sie soll auch der Zensur durch die Staatsgewalt vorbeugen.

Die Meinungsfreiheit wurde aber schon 1798 in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in dem Artikel 11 festgelegt. Seitdem gilt sie als Maßstab für jeden demokratischen Rechtsstaat. In Deutschland wurde die Meinungsfreiheit im Lüth-Urteil von 1958 konkretisiert. „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.“

Die Grenzen der Meinungsfreiheit

Wie jedes Gesetz, gibt es auch bei der Meinungsfreiheit Grenzen, die jeder beachten muss. Diese werden in den allgemeinen Gesetzen, in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Rede definiert. Diese Grenzen werden in dem Artikel 5 des Grundgesetzes legitimiert.

Durch diese Definition entstehen einige Probleme, da in vielen Fällen Gerichte einschreiten müssen, um festzulegen, ob das Grundrecht oder die allgemeinen Gesetze in dem spezifischen Fall wichtiger sind. Dies trifft auch de dem Verbot der Beleidingung zu. Der Tatbestand der Beleidigung ist nicht genau definiert. Legal ist nur genau definiert, das er nicht eine bestimmte Meinung verbieten darf, es soll nur die allgemeinen Persönlichkeitsrechte schützen.

Kritischer wird es aber, wenn jemand in einer Versammlung den öffentlichen Frieden stört, in dem er die Würde seines Opfers in einer verletzenden Weise verletzt. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber sogar eine Freiheitsstrafe vor, wenn dadurch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürschaft gebilligt, gerechtfertigt oder verherrlicht wird. Diese Ausnahme wurde in der Wunsiedel-Entscheidung festgelegt, auch wenn sich dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt.

Das Grundrecht auf die Meinungsfreiheit gilt also immer solange, bis keine Person dadurch beleidigt wird und die Grundrechte des Geschädigten dadurch eingeschränkt werden. Das betrifft auch das Internet. Es muss verhindert werden, dass Personen beleidigt werden, nur weil sie ein politisches Amt innehaben und eine andere Meinung vertreten. Die eigene Meinung bekannt geben zu können, ist ein Grundrecht. Keiner sollte dann gehindert werden, aus Angst, das andere Menschen dann beleidigende Nachrichten schicken und sogar Gewalt androhen. Wir müssen uns alle dagegen wehren, dass unsere Grundrechte in Gefahr geraten, nur weil einige Menschen denken, dass nur sie das Recht dazu haben ihre Meinung frei äußern zu können. Die Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt, die jeder Bundesbürger auch verteidigen sollte. Deswegen ist es äußerst wichtig, dass wir jede Meinung akzeptieren. Laut Evelyn Beatrice Hall: „Ich lehne ab, was Sie sagen, aber ich werde bis auf den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.“

 



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