Den Arbeitgeber wegen Impfschäden verklagen

Alabama: Na, das kann ja heiter werden, aber es scheint eine brauchbare Methode zu sein etwas mehr Bewusstheit für die noch andauernden Impfexperimente zu fördern.

Immerhin, die Datenbanken zu den Nebenwirkungen (EMA und VAERS) füllen sich zusehends. Die Impfschäden und Impftoten allein der letzten 9 Monate übersteigen vergleichbare Ereignisse aus den ganzen letzten zwei Jahrzehnten. Nur redet man nicht so gern darüber, weil es die “Impf-Orgie” in einem denkbar schlechten Licht erscheinen ließe.

Um hier nun für mehr Absicherung der Versuchskaninchen (Ausdruck Olaf Scholz) … ähm … Verzeihung … Arbeitnehmer zu sorgen, gibt es im US-Bundesstaat Alabama eine Gesetzesinitiative, die vorsieht die Arbeitgeber in solchen Fällen auf Schadenersatz verklagen zu können. Zumindest für den Fall, dass der Arbeitgeber eine solche experimentelle Gentherapie vorschreibt, um nicht seines Arbeitsplatzes verlustig zu werden. Dieser Umstand ist für sich genommen bereits himmelschreiendes Unrecht. Das ist in Deutschland ähnlich und eine unsägliche Nötigung, nur darf man es natürlich auch hier nicht so nennen. Denn die “Impflinge”, wie sie prosaisch genannt werden, machen das alles schließlich freiwillig, so das Narrativ. Daher sind sie sich selbstverständlich möglicher Folgen ihrer gedungenen Freiwilligkeit vollends bewusst … wirklich?

Dem Wollenden geschieht kein Unrecht (Volénti non fit injuria)

Genau das ist bislang der magische Zaubertrick, in Verbindung mit gewissen Ermächtigungen, die der Gesetzgeber legalisiert, um die Menschen zu diesem Experiment zu nötigen. Das ist natürlich richtig und wichtig so, denn würde der Gesetzgeber einfach eine Impfpflicht verordnen, dann haftete er am Ende womöglich für alle daraus resultierenden Schäden. Selbst das wäre am Ende noch (scheiß)egal, da doch die Geschädigten im Wege der Solidarhaftung die Zeche ohnehin selbst zu bezahlen haben. Nur leider fehlte dann das schöne Geld für wichtigere Projekte, wie beispielsweise die Aufrüstung oder sinnvolle Beraterverträge der Regierung. SO geriete das Geld nachweislich in falsche Hände … in die der Impf-Opfer. Das kann ja niemand wollen, oder?

Bei solchen Experimenten ist es fundamental wichtig, dass die Versuchskarnickel das grundlegende Risiko entschädigungslos selbst tragen. Nur in Ausnahmefällen und wenn ein “Impf-Opfer” schlüssig nachweisen kann (was nahezu ein Ding der Unmöglichkeit ist), dass seine erlittenen Schäden auf besagtes Experiment zurückzuführen sind, könnte man vielleicht und ausnahmsweise über eine bereits mit unzureichenden Höchstgrenzen versehene Entschädigung nachdenken. Aber bis dahin sind die Wege ziemlich lang und die Mühlen der Justiz kriegen sogar die Mehrzahl der tatsächlich Anspruchsberechtigten noch im Vorwege zermalmt.

Um hier keine Präzedenz zu schaffen, ist es wichtig die Freiwilligkeit, im Zweifel auch mit Bratwurst- und Freibier-Lockungen, zu erhalten. Deutschland ist da besonders sensibel, denn es wäre unangenehm, würde man der Regentschaft irgendwann noch den Nürnberger-Kodex unter die Nase reiben. Der verbietet nämlich derlei Experimente ohne die bewusste und informierte Zustimmung der Probanden. Der Pharma ist das alles mehr als (l)egal, ob die Schäfchen wegen der Bratwurst oder des verheißenen Impfstoffes anrücken, solange sie ihre Dosen profitoptimiert verdrücken können.

Zurück in die USA

Ob die hier angeführte Gesetzesinitiative: Alabama lawmakers’ proposed bill would allow employees to sue over COVID-19 side effects … [abc3340.com] erfolgreich sein wird, steht völlig in den Sternen. Zumindest würde dadurch ein Mindestmaß an Gleichgewicht wiederhergestellt. Wenn schon die abhängig Beschäftigten auf Geheiß ihre Gesundheit einer unzureichend dokumentierten Gefahr aussetzen, sollten sie im Erlebensfall … oder auch im Todesfall, ein wenig besser abgesichert sein.

Die Mühlen der Justiz wären aber trotz eines solchen Gesetzes, selbst in den USA, noch vor etwaigen Ansprüchen bei einer durchaus möglichen Schädigung. Wie weiter oben erwähnt, möchte aber die Möglichkeit solcher Entschädigungen die Arbeitgeber zumindest einmal mächtig zusammenzucken lassen. Die Vorgeschichte und Sensibilität der Sache haben wir bereits hier verhandelt: 24 Generalstaatsanwaelte gegen Praesident Joe Biden … [qpress]. Dem Grunde nach verstößt ein solches Mandat nicht nur in den USA gegen fundamentale Menschenrechte und die Verfassung. Letzteres ist den Machern der Plandemie zur Zeit völlig egal. Sie agieren, als gäbe es kein Morgen.

Für Interessierte gibt es hier noch den Text des Gesetzentwurfs im Original: Von den Abgeordneten Hanes, Sorrell und Mooney … [legiscan.com] und in dem Klappkasten unterhalb eine maschinelle Übersetzung des Textes, der eher etwas kryptisch aussieht. Das darin enthaltene Potential spricht für sich, wenngleich die Realisierung des Gesetzes auf einem ganz anderen Blatt steht.

Maschinell übersetzter Gesetzentwurf

1 HB16
2 214610-1
3 Von den Abgeordneten Hanes, Sorrell und Mooney
4 RFD: Justizwesen
5 Erste Lesung: 11-JAN-22
6 PFD.: 09/01/2021

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1 214610-1:n:07/09/2021:AHP*/cmg LSA2021-1618
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8 SYNOPSIS: Dieser Gesetzentwurf würde ein privates Klagerecht
9 gegen einen Arbeitgeber für jede nachteilige
10 Reaktion, Verletzung, vorübergehende oder dauerhafte
11 Invalidität oder Tod eines Arbeitnehmers, die aus einer
12 Auftrag des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer einen
13 COVID-19-Impfstoff zu erhalten.
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15 EIN SCHEIN
16 MIT DEM ZIEL
17 EIN GESETZ
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19 In Bezug auf Impfstoffe; Schaffung eines privaten Klagerechts
20 Klage gegen einen Arbeitgeber bei bestimmten Verletzungen oder Todesfällen
21 die aus einer vom Arbeitgeber angeordneten COVID-19-Impfung eines
22 Angestellten.
23 ERLASSEN DURCH DIE LEGISLATIVE VON ALABAMA:
24 Abschnitt 1. (a) Für die Zwecke dieses Abschnitts haben die
25 folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
26 (1) COVID-19. Das Virus, für das der Gouverneur
27 am 13. März 2020 den Notstand der öffentlichen Gesundheit erklärt hat, oder eine

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1 Mutation davon, die zu einer Epidemie führt, für die der öffentliche
2 Gesundheitsnotstand gemäß dem Alabama
3 Emergency Management Act von 1955 erklärt wird.
4 (2) ARBEITNEHMER. Eine Person, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist
5 Arbeitgeber.
6 (3) ARBEITGEBER. Eine Person in diesem Staat, die zu irgendeiner Zeit
7 eine oder mehrere Personen mit Wohnsitz in diesem Staat beschäftigt
8 Staat ansässig sind, um Dienstleistungen jeglicher Art zu erbringen. Der Begriff umfasst jede
9 Person, die die Kontrolle über die Zahlung von Löhnen für
10 Dienstleistungen hat oder der leitende Angestellte, Vertreter oder Angestellte desjenigen ist
11 Person ist, die die Kontrolle über die Zahlung des Lohns hat.

12 (b) Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Privatklage
13 gegen einen Arbeitgeber für alle Schäden, die durch eine nachteilige
14 Reaktion, Verletzung oder vorübergehender oder dauerhafter Behinderung, die
15 aufgrund einer vom Arbeitgeber angeordneten Impfung gegen
16 gegen COVID-19.
17 (c) Die Angehörigen eines Arbeitnehmers haben ein privates
18 Klagerecht gegen einen Arbeitgeber für den Tod des
19 Arbeitnehmers, der sich aus der Anordnung des Arbeitgebers ergibt, dass er oder sie
20 eine Impfung gegen COVID-19 zu erhalten.
21 Abschnitt 2. Dieses Gesetz tritt in Kraft am
22 ersten Tag des dritten Monats nach seiner Verabschiedung und
23 Verabschiedung durch den Gouverneur oder dem Inkrafttreten des Gesetzes.

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Haftungsfrage sollte in Deutschland im Mittelpunkt stehen

Statt wie blöde auf die Anzahl der verpressten Impfdosen als täglich postulierte Erfolgsgeschichte zu starren, wäre es doch eine gute Idee die potentiellen Gefahren weiter in den Mittelpunkt zu rücken. Zumindest was die Abwägung eigener Risiken betrifft, soweit man dazu neigt freiwillig an dem Experiment teilzunehmen. Sofern das alles so risikolos ist, wie uns die Impf-Apologeten ständig mit größtem propagandistischen Aufwand weismachen möchten, sollte doch eine faire Analyse der Probleme möglich sein. Oder geht es hier etwa nicht fair zu?

Hier noch mehr dazu: Rechtliche Fragen … [BMG]. Das Ministerium betont dort noch einmal deutlich die Freiwilligkeit der Impfung. In der Folge wird pauschal gesagt, dass es im Schadensfall Entschädigungen gibt. Die Wege und Hürden die es bis dahin zu nehmen gilt werden verharmlost. Und Entschädigungshöhen für ein ggf. restlos ruiniertes Leben dürften allenthalben der einer Grundsicherung entsprechen. Das wars dann auch schon für die Teilnahme an besagtem Experiment, wenn man im Schadensfall überhaupt noch soweit kommt.

Lebensversicherer wittern auch schon wieder ein Geschäft. Erst auf Impfung drängen und höhere Prämien für Ungeimpfte durchzusetzen. Und wenn alle wunderbar geimpft sind, kann man das nun womöglich deutlich erhöhte Risiko durch die Impfung wiederum in die nächste Preiserhöhungsrunde für alle einfließen lassen. Will sagen, bei dieser Gentherapie (ugs. Impfung) kennen wir tatsächlich nur Win-Win-Win-Situationen. Mit Ausnahme derer, die bei den Versuchen gesundheitlich auf der Strecke bleiben. Man muss es immer wieder erwähnen, dass es die Leute gottlob alle freiwillig machen und deshalb ist die Welt dann schon wieder für alle schön … gelle.

Was spricht gegen eine erweiterte und vereinfachte Haftung

Grundlegend spräche nichts gegen eine erweiterte und vereinfachte Haftung der Arbeitgeber, wäre es den Protagonisten tatsächlich ernst nur über gesundheitliche Belange der Gesellschaft entscheiden zu wollen. Die offenkundige Verweigerung, mehr noch die Verharmlosung der potentiellen Gefahren und Folgewirkungen lassen andere Rückschlüsse zu. Demnach ist es nicht im Interesse der Impf-Apologeten hier Vereinfachungen für potentiell Geschädigte zu schaffen. Daran ist mit Leichtigkeit zu ersehen, dass es letztendlich nur wieder um Geld und brutale wirtschaftliche Interessen geht, aber keineswegs um die Gesundheit der Menschen.

Wer diesen Sachverhalt als störend empfindet, ist gut beraten selbst zu Denken und zu forschen. Alles was uns die aktuelle Propaganda zur Zeit noch abnimmt und stattdessen Bratwurst und Bier vorschiebt, um die Menschen “geschmackvoll” ins Risiko zu lenken. Besonders fatal ist dies selbstverständlich für die jüngere und jüngste Generation, die nachweislich kaum Schaden an einer echten COVID-19 Erkrankung nehmen. Es ist dazu auch noch ein Klientel welches am leichtesten mit unzureichenden Informationen und materiellen Bestechungen zu verführen ist. Möge jeder selbst seinen Arbeitgeber befragen ob er sich bei der Anordnung einer Impfung an der Kompensation etwaiger Schäden beteiligen möchte und dies auch zu unterschreiben gewillt ist. Spätestens da werden die Impflinge ihr blaues Informationswunder, auch hinsichtlich der Argumentation gegen eine solche Haftungsübernahme erleben. Der Gesetzgeber weiß sehr wohl warum der diese gedungene Freiwilligkeit durch Dritte, wie beispielsweise den Arbeitgeber, durchsetzen lässt. Alles nur eine Frage der Haftung und Vertuschung.

 

Erstveröffentlichung: Qpress


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