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Warum das Migrationspaket der Bundesregierung nur Augenwischerei ist

Symbolfoto: O24

Die „Große Koalition“ hat ihr Gesetzespaket zu Migration und Asyl durchgebracht. Monatelang hatten Union und SPD über einen Minimalkompromiss gestritten, um das von ihnen geschaffene Problem irgendwie in den Griff zu bekommen. Unter dem Eindruck ihrer desaströsen Ergebnisse bei der Wahl zum Europäischen Parlament konnte es ihnen nun nicht schnell genug gehen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob der Plan aufgeht, den Wählern gerade noch rechtzeitig vor der Sommerpause und den anschließenden Landtagswahlen in drei ostdeutschen Bundesländern Sand in die Augen zu streuen. Denn das aus sieben Einzelgesetzen bestehende Paket ist eine Mogelpackung. Man sollte sich dabei nicht von dem heftigen Protest des links-grünen Oppositionslagers täuschen lassen. Um den Bluff zu verstehen, ist es hilfreich, sich die Bestandteile des Gesetzespakets anzusehen: Es umfasst neben dem sogenannten Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem „Gesetz zur geordneten Rückkehr“ eine Reihe weiterer Gesetze, mit denen unter anderem die Leistungen für Asylbewerber, die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und die Möglichkeit des Datenabgleichs zwischen den Behörden neu geregelt werden. Dabei brüstet sich die Bundesregierung, mit dem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ Geschichtsträchtiges geleistet zu haben. Grüne und Linke wiederum zeigen sich empört über das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. All das ist jedoch nur Theater. Der Bundestag hat nämlich an diesem 7. Juni weder die Grundlage für eine zielgerichtete Einwanderung von Fachkräften geschaffen, noch für spürbare Verbesserungen bei der Abschiebepraxis gesorgt.

Im Ergebnis wird sich nicht viel ändern: Auch in Zukunft wird mehr als jede zweite Abschiebung scheitern

Harsch ist die Kritik am „Rückkehr-Gesetz“, das die Firma Pro Asyl als „Hau-ab-Gesetz“ abqualifiziert: Angeblich seien für die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern „maßlose“ und „inhumane“ Verschärfungen beschlossen worden, wie Grüne und Linkspartei meinen. In Wahrheit geht es darum, den Vollzug geltenden Rechts zu erleichtern. Nichtregierungsorganisationen und Asylhilfejuristen soll etwas entgegengesetzt werden, um es der Abschiebeverhinderungsindustrie ein wenig schwerer zu machen. Der zahnlose Papiertiger wird allerdings kaum zu mehr Ausweisungen führen. Zwar können striktere Regelungen zur Abschiebehaft hier und da verhindern, dass Ausreisepflichtige kurz vor ihrer Abschiebung abtauchen, doch wird die Geheimhaltung von Abschiebeterminen ebenso wenig bringen wie die Androhung von Bußgeldern oder eines Berufsverbots für diejenigen, die ihre Abschiebung durch das Täuschen der Behörden zu verhindern versuchen. Vor allem wird es in jedem einzelnen Fall auch weiterhin notwendig sein, die Nationalität des Asylbewerbers zweifelsfrei zu kennen und die Zustimmung des Herkunftslandes für die Rücknahme des Ausreisepflichtigen zu haben. Im Ergebnis wird sich also nicht viel ändern: Auch in Zukunft wird mehr als jede zweite Abschiebung scheitern. Ohnehin wird der überwiegende Teil der Asylbewerber schon heute geduldet, selbst wenn gar kein Asylgrund vorliegt. Auch wer subsidiären Schutz erhält, fällt nicht unter die Abschiebeverschärfung. Auf der anderen Seite wird die Senkung der Einwanderungshürden eine Sogwirkung entfalten. Künftig müssen etwa „qualifizierte Arbeitsmigranten“ für die Einreise keinen Arbeitsvertrag mehr nachweisen.

Fachkräfte auf dem hohen Niveau, das wirklich helfen würde, werden durch die neuen Regelungen nicht gewonnen

Wer im IT-Sektor arbeiten will, muss nicht einmal mehr über einen Abschluss verfügen. Im Extremfall genügt das Schreiben eines Vetters, mit dem ein Computerjob in Damaskus bestätigt wird. Es dürfte Einigkeit darüber herrschen, dass Diplome und Ausbildungsbescheinigungen aus dem Mittleren und Nahen Osten oder aus Afrika mit europäischen Standards nicht vergleichbar sind. Fachkräfte auf dem hohen Niveau, das wirklich helfen würde, werden daher durch die neuen Regelungen nicht gewonnen. Für diesen Zweck gibt es ohnehin seit 2012 die europäische „Blaue Karte“. Durch sie nahmen 2018 mehr als 27.000 Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern eine Tätigkeit in Deutschland auf. Sie stammten vor allem aus Indien und China. So gut wie niemand kam aus den klassischen Herkunftsländern der Zuwanderungswelle, die wir seit 2015 erleben. Mit dem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ wird die Tür für Armutsmigranten also nur noch weiter geöffnet. Dass dies problematisch ist, habe ich bereits Ende letzten Jahres dargelegt. Die nun beschlossene Absenkung der Anforderungen an Einwanderer wird den Standort Deutschland weiter schwächen und die Sozialkassen enorm belasten. Zwei Teile des Pakets müssen übrigens noch durch den Bundesrat: Die neuen Regelsätze für Asylbewerber und die Vereinfachung des behördlichen Austauschs von Daten aus dem Ausländerzentralregister muss die Länderkammer absegnen. Dort werden linke und grüne Ideologen Leistungsverschlechterungen und erweiterte Befugnisse zum Datenaustausch zu verhindern wissen. Angesichts der Konsequenzen des Fachkräfte- und Abschiebe-Bluffs fällt dieser Umstand allerdings kaum noch ins Gewicht.


von Liberale Warte



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