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Kryptowährungen unter Geldwäscheverdacht

WorldSpectrum / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in den letzten beiden Jahren insgesamt 130 Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Initial Coin Offering durchgeführt, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10920) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10240). Zudem soll es im vergangenen Jahr 573 Geldwäscheverdachtsmeldungen gegeben haben.

Angaben der Bundesregierung nach gelten Kryptobörsen und Dienstleister als Finanzdienstleistungsunternehmen und seien somit, nach dem Geldwäschegesetz Meldung zu erstatten. Derzeit werde im Rahmen einer nationalen Risikoanalyse die Nutzung von virtuellen Währungen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überprüft. Ergebnisse sollen in einigen Monaten vorliegen.



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