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Wiederaufnahme im Fall Darsow – Strafverteidiger Strate: „Perfekte Urteile haben immer einen Hinkefuß!“

Der 11. Mai 2010 veränderte das Leben von Andreas Darsow und seiner Familie. An diesem Tag wurde er verhaftet und später in einem Indizienprozess zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mord an dem Ehepaar Klaus und Petra Toll verurteilt. Der Fall wurde als “Doppelmord von Babenhausen” bekannt, bekam einen eigenen Wikipediaeintrag und war Gegenstand zahlreicher Fernsehdokumentationen und Reportagen, die Ehefrau Anja Darsow kämpft seither gemeinsam mit Unterstützern des Vereins Monte Christo  für die Freilassung ihres Mannes.

Der 11. Mai 2018 könnte ein weiterer Schicksalstag im Leben von Andreas Darsow sein, denn der bei Anklägern und Richtern gefürchtete Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate reichte gestern gemeinsam mit der Ehefrau einen Antrag zu Wiederaufnahme des Verfahrens bei dem Landgericht Darmstadt ein und lud anschließend zu einer Pressekonferenz.

Strafverteidiger Strate präsentierte den Pressevertretern Teile aus einem aufwändig erstellten Gutachten, das die Beweisführung des Gerichts widerlegen soll. Die Tat sei nicht mit einem selbstgefertigten Schalldämpfer aus einer PET-Flasche und Bauschaum begangen worden, nach zahlreichen Tests hätte man dann am Tatort wesentlich mehr Spuren, wie Bauschaum- und vor allem auch Plastikpartikel finden müssen. Dies sei nicht der Fall, die wesentliche Begründung zur Verurteilung von Andreas Darsow damit hinfällig. Strate geht davon aus, dass ein herkömmlicher Schalldämpfer benutzt wurde, der eventuell zur Verstärkung der dämpfenden Wirkung zusätzlich mit Bauschaum befüllt worden sein könnte. Hinsichtlich der verwendeten Munition, sogenannter Überschallmunition, sei zudem bei der Verwendung eines selbstgebauten Schalldämpfers keine wesentliche Dämpfung des Knallgeräusches zu erzielen gewesen.

Pressekonferenz Doppelmord von Babenhausen
Pressekonferenz Doppelmord von Babenhausen

Der Fall könnte sich nach der Mollath-Affäre zu einer weitaus größeren Ohrfeige für die Justiz entwickeln, wenn sich zweifelsfrei heraus stellt, dass Andreas Darsow die Tat nicht begangen hat. Die Frage eines Pressevertreters, warum das Gericht nicht den Grundsatz “in dubio pro reo” hat gelten lassen, entgegnet Strate mit einem vielsagenden Blick. Zuvor schilderte der Strafverteidiger seinen Eindruck von der Beweisführung des Gerichts. “Die Begründung des Urteils war außerordentlich gründlich. Da wurde ich misstrauisch. Perfekte Urteile haben immer einen Hinkefuß!” 

Alle Dokumente wurden auf der Webseite der Anwaltskanzlei veröffentlicht.

Neueste Dokumente (Stand 11.05.2018):

Weiter zu den älteren Verfahrensdokumenten >>

Weitere Infos und Quelle: https://www.strate.net/de

https://behoerdenstress.de/live-pressekonferenz-fall-andreas-darsow-doppelmord/


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