Wegen der Klageflut abgelehnter Asylbewerber sind die Verwaltungsgerichte überlastet, was den Gesetzgeber auf die Idee brachte, Beamte zur Entlastung als Verwaltungsrichter auf Zeit zu ernennen. Dagegen klagte wiederum ein Asylbewerber, der in seinem Verfahren sein Grundrecht auf einen gesetzlichen Richter verletzt sah, weil die Richter auf Zeit nicht neutral seien.
Vergangene Woche Freitag veröffentlichte nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Beschluss in dieser Sache. (Beschl. v. 22.03.2018, Az. 2 BvR 780/16) und wies die Verfassungsbeschwerde ab.