Ich habe mich heute etwas näher mit nachfolgender Verordnung beschäftigt: Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Hier wird unter § 2 Absatz 2 definiert, was eine geimpfte Person ist:
„Im Sinne dieser Verordnung ist eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“.
Das heisst, eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person. Im Umkehrschluss: wer nach der „Impfung“ Symptome hat, die unter § 1 aufgeführt sind, zählt wohl als nicht geimpft. So entstehen die Legenden von den Ungeimpften in den Krankenhäusern.
https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html