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Verfassungsschutz muss Rechtsanwaltskosten offen legen - Opposition 24
Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen von presserechtlichen Anfragen in den Jahren 2014 bis 2018 entstanden sind, offen legen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit der Klage einer Verlagsgesellschaft stattgegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Auskunft im Wesentlichen mit…