Verfahren verbummelt! Gericht lässt verurteilten Mörder und Vergewaltiger laufen

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Das ist Deutschland. Ein Paradies für Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder. Weil das Gericht nicht in die Gänge kam, läuft jetzt ein 19-jähriger Sexualverbrecher wieder frei herum. Im März 2020 hatte der Angeklagte ein 17-jähriges Mädchen vergewaltigt und anschließend getötet. In drei weiteren Fällen wurde er des sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig befunden. Lesen Sie hier die Verlautbarung des Gerichts:

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hebt einen Haftbefehl wegen nicht ausreichender Termindichte auf und ordnet die Freilassung eines nicht rechtskräftig Verurteilten an.

Der Angeklagte hat sich seit dem 13. März 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) in Untersuchungshaft befunden. Die 7. Große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hat am 21. September 2020 wegen der Tatvorwürfe die zum Erlass des Haftbefehls geführt haben die Hauptverhandlung gegen den damals 17 jährigen begonnen. Am 2. August 2022 hat die Strafkammer des Landgerichts den nunmehr 19-jährigen Angeklagten in dieser Sache wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von 10 Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) haben Revision gegen das Urteil eingelegt.

Mit Beschluss vom 6. Oktober 2022 hat der 1. Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken auf die Haftbeschwerde des Angeklagten den Haftbefehl aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet. Zur Begründung hat der 1. Strafsenat unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft sich infolge vermeidbarer, dem Angeklagten nicht zuzurechnender Verfahrensverzögerungen, die mit seinem u. a. im Rechtsstaatsprinzip verankerten Anspruch auf eine beschleunigte Aburteilung nicht mehr vereinbar seien, als unverhältnismäßig erwiesen habe. Der Beschleunigungsgrundsatz fordere bei absehbar umfangreichen Verfahren, in denen sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befinde, stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche. Die Verhandlungstage seien möglichst auszuschöpfen. Vorliegend sei in der mehr als 22 Monaten dauernden Hauptverhandlung lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage sei auch noch weniger als zwei Stunden verhandelt worden. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate (26 Wochen). Dieser Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz sei nach Auffassung des Senats auch vor dem Hintergrund des hohen Gewichts des staatlichen Strafanspruchs im vorliegenden Fall und unter Berücksichtigung der Überlegung, dass nach einer Verurteilung Verfahrensverzögerungen geringeres Gewicht beizumessen sei, nicht hinnehmbar.


Az: 7 Ks 5620 Js 9686/20 jug
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Oktober 2022 – 1 Ws 184/22

Quelle: https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/aus-der-rechtsprechung-haftbeschwerde/



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3 Kommentare

  1. Auch wenn sie sich mit ihrer Justizerei und ihrem Verordnungs -und Regelungs-Dschungel selbst ein Bein stellen, darf so etwas nicht vorkommen.
    Hier sollte und muß die Regelung “im Zweifel für den Angeklagten” grundsätzlich entfallen – zumal die Taten nachgewiesen sind!
    Hier laß ich mir den Vorwurf des Vorurteils oder sonstige Anwürfe gefallen: ist dieses katastrophale Urteil wieder mal eine Frage der Nationalität???
    Sperrung erfolgt auf dem Fuße ?!!! Na, denn …

    Rolf

    10
  2. “… Verstoss gegen das Beschleunigungs-Gesetz (von Strafverfahren) … nicht hinnehmbar “,
    aber die Gefahr durch einen, der mit 17 getötet hat und schon vorher Opfer vergewaltigte und würgte, die ist hinnehmbar ???
    Unglaublich und ohne Ende verantwortungslos, den frei herum laufen zu lassen !

    Abgesehen von der skandalösen Freilassung ist auch die Höchststrafe von 10 Jahren Jugendknast bei dem offensichtlich hochgefährlichen Wiederholungstäter ein böser Witz !
    Täterschutz statt Opferschutz !

    Der Täter soll übrigens Lukas heissen und Deutscher sein :
    https://www.rtl.de/cms/zoe-17-vergewaltigt-und-erwuergt-er-sass-vor-uns-und-hat-uns-ins-gesicht-gegrinst-4618867.html

  3. Es sind eben alle Kräfte mit dem “Kampf gegen rechts” beschäftigt.

    Z.B. mit den “Rechtsextremen” Ballweg, Janich und Stürzenberger.

    Da kann man sich nicht auch noch um echte Schwerverbrecher kümmern….

    Man muss schließlich auch in einem echten Shithole Prioritäten setzen.

Kommentare sind geschlossen.