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Steuerfahnderaffäre: Verurteilter Skandal-Gutachter wird weiterhin von Gericht beauftragt

Gummizelle – foto: sssccc / 123RF Standard-Bild

Erinnern Sie sich noch an die Steuerfahnder-Affäre in Hessen? Dabei ging es um die laut Wikipedia nur „behauptete“ Ausschaltung von Steuerfahndern bei der erfolgreichen Ausübung ihrer Dienstpflichten mithilfe von Dienstanweisungen, Versetzungen, organisatorischer Umstrukturierung, psychiatrischen Gutachten und Zwangspensionierung. Ein psychiatrischer Gutachter soll dabei sehr hilfreich gewesen, die mißliebigen Beamten zu entsorgen. Alles nur eine Verschwörungstheorie?

Es war wohl doch etwas mehr dran, denn obwohl die Medien versuchten, die Affäre herunter zu spielen, in dem sie wie die Frankfurter Neue Presse von einem „angeblichen Skandal“ sprachen, gab es am Ende mehrere Urteile.

Aus dem Urteil des Verwaltungsgericht Gießen: „… dem ausschließlich gutachterlich tätigen Arzt … wurde … von dem Berufsgericht für Heilberufe wegen Verstoßes gegen seine ärztlichen Berufspflichten ein Verweis erteilt und ihm zusätzlich eine Geldbuße von 12.000 € auferlegt.

Er hatte in den Jahren 2006 und 2007 vier Beamten/Beamtinnen, die vormals Mitarbeiter der Steuerfahndungsabteilung der Frankfurter Finanzämter waren, im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage ihrer Dienstfähigkeit untersucht und jeweils „Nervenfachärztliche Gutachten“ erstattet, die im Ergebnis Dienst– und auch Teildienstunfähigkeit feststellten und im Hinblick auf die prognostizierte „dauernde“ Dienstunfähigkeit Nachuntersuchungen als nicht indiziert bezeichneten“

Zudem wurde Holzmann am 3. Dezember 2015 in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Frankfurt zu Schadensersatz für alle vier Kläger verurteilt. Insgesamt muss der Gutachter demnach 226 000 Euro Schadensersatz zahlen.

Das ist auch für einen besser gestellten Mediziner eine Menge Geld, das erst verdient werden muss, dazu kommen noch die Kosten für die Gerichtsverfahren. Woher nehmen, wenn nicht stehlen? In der Gutachterrepublik Deutschland ist das offenbar kein Problem. Ein auf seinen guten Ruf bedachtes Gericht würde in Zukunft unbescholtene Gutachter beauftragen sollte man meinen, nicht so in Frankfurt. Dort hält man offenbar nach wie vor große Stücke auf den Psychiater. Einige Informanten aus dem Bereich Justizopfer berichteten uns, dass sie den Gutachter bei Gericht gesehen hätten und es kaum glauben konnten.

Eine kurze Google-Recherche genügt bereits, um der Sache auf den Grund zu gehen:

Was sind diese Diagnosen vor Gericht wert, wenn in einem der wichtigsten Fälle gleich vier von Holzmann als paranoid erklärte Begutachtete rehabilitiert werden mussten?

Wir werden in der Sache weiter recherchieren.

UPDATE

https://opposition24.com/schuldunfaehig-kein-problem-fuer-die-hessen-justiz/



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