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Staatsanwaltschaft nimmt Stellung zu Gerüchten im Fall #Bahner: Haben keine Kenntnis von Zwangseinweisung

Screenshot / Montage Beate B.

Das Polizeipräsidium Mannheim und die Staatsanwaltschaft haben sich mit einer gemeinsamen Presseerklärung zum Fall Beate Bahner zu Wort gemeldet. Aus der etwas unglücklichen Formulierung (s.u.) könnte man eventuell schließen, die Rechtsanwältin befände sich gar nicht, wie behauptet, zwangsweise in einer Psychiatrie. Auf Nachfrage erklärte der erste Staatsanwalt Thomas Bischoff, man könne derzeit nicht sagen, ob sich Frau Bahner in einer Psychiatrie befände. Im Rahmen der Ermittlungen sei eine solche Maßnahme jedenfalls nicht durchgeführt worden.

Was die in der Sprachmitteilung erhobenen Vorwürfe gegen die einweisenden Polizisten betrifft, sei derzeit noch nichts von Ermittlungen bekannt, so Bischoff, dies könne sich aber im weiteren Verlauf noch ändern. Grundsätzlich sei es so, dass solchen Vorwürfen nachgegangen werde.

Auf die Frage, ob bereits während der Ermittlungen gegen Frau Bahner der Verdacht aufgekommen sei, sie leide möglicherweise unter einer psychischen Erkrankung, konnte die Staatsanwaltschaft nichts sagen. “Das ist uns aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht möglich”, so Bischoff.

Eine Beantwortung unserer Fragen durch das Polizeipräsidium Mannheim steht noch aus.

Nachfolgend die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim (Meldung von 15:06 Uhr)

Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.

In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.

Rechtsanwältin soll Beamten getreten haben

Und hier zur weiteren Ergänzung die Mitteilung der Polizei Mannheim zur Zwangseinweisung (Meldung von 14:57)

Bei der Frau, die am Ostersonntagabend in die Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen wurde, handelt es sich um die Heidelberger Rechtsanwältin, gegen die die Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln.

In diesem Zusammenhang stellt das Polizeipräsidium Mannheim klar, dass die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend nicht im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermittlungen stehen.

Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt.

Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.

Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen.



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