Lachnummer im Gerichtssaal – Bayerische Klägerin stellt Rundfunkbeitrag infrage

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Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging es hoch her: Eine Frau aus Bayern klagt gegen den Rundfunkbeitrag, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Pflicht zu Vielfalt und Unparteilichkeit nicht nachkomme. Als die Anwältin des Bayerischen Rundfunks ernsthaft behauptete, man nehme Meinungspluralität sehr ernst und niemand wolle indoktrinieren, brach der Saal in Gelächter aus – der Vorsitzende Richter musste zur Ordnung rufen. Das Urteil wird am 15. Oktober verkündet, berichtet die Berliner Zeitung .

Die Klägerin sieht im ÖRR ein „Erfüllungsgehilfe staatlicher Meinungsmacht“ ohne echte Vielfalt. Schon in den Vorinstanzen hatte sie keinen Erfolg – Gerichte verwiesen stets darauf, dass schon die bloße Empfangsmöglichkeit einen „Vorteil“ darstelle und Missfallen am Programm nicht von der Zahlung befreie. Doch diesmal ließen die Bundesrichter eine Revision zu, weil der Fall grundsätzliche Bedeutung habe. Laut Leipziger Zeitung müsse die Klägerin allerdings ein „dauerhaftes strukturelles Versagen“ des ÖRR nachweisen – ein fast unmögliches Unterfangen.

Draußen protestierten währenddessen Hunderte gegen die Gebühren. Drinnen zeigte sich, wie brisant das Thema in der Bevölkerung gärt: Millionen Haushalte zahlen nicht oder nur unter Zwang, während ARD und ZDF sich mit Milliardenbeiträgen absichern. Am 15. Oktober fällt die Entscheidung – und am Ende könnte der Streit in Karlsruhe landen.


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