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Prozess gegen eine Familienrichterin 

Zum Fall: Die Richterin Y. vom Amtsgericht Friedberg hatte einer polnischen Mutter im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Antrag des getrennt lebenden (strafrechtlich auffälligen) Kindesvaters das Sorgerecht für ihre 5-jährige Tochter vorläufig entzogen. Das Kind wurde von ihr dem Vater zugesprochen, obwohl dieser im dringenden Verdacht auf Gewalttätigkeit stand.

  • Der Sorgerechtsentzug erfolgte aufgrund der Unterstellung einer Dolmetscherin, dass die Kindesmutter ihr Kind manipulieren würde.
  • Eine Stellungnahme des Kindergartens, der sehr positiv für die Kindesmutter ausfiel, wurde außer Acht gelassen.
  • 5 Monate lang konnte die Mutter das Kind nicht sehen, Jugendamt Kreis Wetterau verhinderte sogar den Begleiteten Umgang.
  • Eine später vom Familiengericht eingeschaltete Sachverständige hatte keinerlei Hinweise auf Manipulation des Kindes gefunden.
  • Ein mittlerweile vorliegendes Gutachten über den Kindesvater kommt zu einem verheerenden Ergebnis, insbesondere bezüglich seiner Erziehungsfähigkeit.

Die Mutter reicht eine AMTSHAFTUNGSKLAGE ein und fordert Schadenersatz in Höhe von 5000€. Ein höherer Betrag ist nicht möglich, weil die Kindesmutter einen höheren Streitwert nicht finanzieren kann.

Prozessbeobachter können am Mittwoch, dem 2. November 2022 der öffentlichen Verhandlung beiwohnen.

  • Marynowicz gegen Land Hessen
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Gebäude B
  • Gerichtsstr. 2
  • 60313 Frankfurt am Main


Die Verhandlung ist ÖFFENTLICH!

Vorgesehen ist eine Güteverhandlung und eine mündliche Verhandlung.

Quelle: https://www.facebook.com/groups/254841285052890/posts/1354745335062474/



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Kommentare

  1. Der Staat entscheidet über eine Klage gegen den Staat. Dessen sollte man sich bewusst sein, in Angelegenheiten der Amtshaftung.

    Das sind prinzipiell mal keine guten Startbedingungen….

    Der Mutter kann man im Hinblick darauf nur viel Glück und Erfolg wünschen.

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