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“Nicht tragbar”: Widerstand gegen Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter

Justitita - Foto: FPN
Justitita – Foto: FPN

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bereitet derzeit im Fall Harbarth eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18. März 2020 (Az. 2 BvR 2088/19) die Verfassungsbeschwerde der Kanzlei gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter nicht angenommen. Der Gang ans europäische Gericht ist die letzte Möglichkeit doch noch mit der Beschwerde Gehör zu finden. Nach wie vor halten Mandanten der Kanzlei Harbarth am Bundesverfassungsgericht für nicht tragbar. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt soll vom Bundesrat am Freitag, 15. Mai, zum Gerichtspräsidenten gewählt werden. “Durch die Personalie Harbarth sehen wir die Gefahr, dass Lobbyisten aus der Automobilindustrie direkt Einfluss auf das Gericht ausüben können”, begründete Kanzlei-Mitinhaber Ralph Sauer den Gang ans Verfassungsgericht. Dieser Sorge wird mit der Anrufung des EGMR unterstrichen.

Stephan Brandner, ehemaliger Rechtsausschussvorsitzender und Justiziar der AfD-Fraktion im Bundestag, kritisiert die Personalie ebenfalls deutlich. Er stellt dabei nicht nur auf die enormen Nebeneinkünfte, die Harbarth als Bundestagsabgeordneter hatte, ab. Neben dieser wichtigen und verantwortungsfallen Aufgabe war er auch Vorstand einer Kanzlei, die unter anderem für VW und Daimler tätig war:

“Es ist absurd, dass ein aufgrund seiner Vita sehr umstrittener, ehemals führender Bundespolitiker, als in Hinterzimmern ausgekugelter Präsident des Bundesverfassungsgerichts nun über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze entscheiden soll, die er selbst vorangetrieben, vielleicht sogar geschrieben hat. Die Unabhängigkeit und das Ansehen der Justiz, vor allem des Bundesverfassungsgerichts, ist ein hohes Gut. Diese Grundsätze werden durch diese Besetzung mit Füßen getreten. Harbarth ist für diese Position vollkommen ungeeignet – auch wegen der Ungereimtheiten um seine Honorarprofessur und die mutmaßliche Verstrickung seiner Kanzlei in Steuerhinterziehungsdelikte rund um die Cum-Ex-Kriminalität. Die Entscheidung, ihn zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu machen, beschädigt die Würde des Gerichts in großem Maße und trägt nicht zu seiner Akzeptanz bei.”



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