“Nato-Spion” Manfred K. zu Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Rockenhausen hat in der Causa Klag ein seltsames Urteil gesprochen. Es ging in dem Verfahren um ein Strafturteil aus dem Jahr 2013. Dem Angeklagten hatte zunächst sogar Haft gedroht, kam aber mit einer Geldstrafe von knapp 6000 € davon.

Das Amtsgericht Rockenhausen musste nun zugeben, dass das damalige Urteil wegen Landesverrats beim OLG Koblenz öffentlich verkündet wurde und es keine Verschwiegenheitsverpflichtung gab. Damit hat es quasi bestätigt, dass die nachträgliche GEHEIM-Einstufung des Urteils eine Fälschung des vorsitzenden Richters Andreas Völpel war um es mir vorzuenthalten, so der Angeklagte auf seiner Webseite “Natospion”.

Wie Klag weiter mitteilte, wird er in Berufung gehen:

“Selbst wenn das Urteil in der Berufung keinen Bestand haben wird, hat die Justiz schon gewonnen: Dem Rechtsanwalt hat sie auf meine Kosten ein gutes Honorar verschafft und mir zusätzlich Scherereien. Solches Verhalten von Staatsdienern kann ich nur als Staatsterror gegenüber seinen Bürgern bezeichnen.”

Aber worum geht es in der Sache überhaupt? Warum geriet Herr Klag unter Verdacht?

Lesen Sie hier:

  • Nach 33 Jahren im Geheimschutz der NATO, ohne eine einzige Sicherheitsverletzung,  wurde ich eine Woche vor meinem Ruhestand von der NATO wegen Diebstahls von geheimen Daten angezeigt.
  • Ich soll die Verschlusssachenvermerke entfernt haben, um mir die Daten zu verschaffen. Es war gelogen.
  • Da es keine Vermerke gab, behauptete die NATO dann einfach:
    „Die Daten hätten Geheim sein sollen“, obwohl sie offen, sogar „NATO UNCLASSIFIED“ gekennzeichnet waren.

Und dann weiter auf der gesamten Webseite. Hat unsere Justiz nichts besseres zu tun, als harmlose, gesetzestreue Bürger zu schikanieren?



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