Mordfall Peggy: Breites Medienecho nach Pressekonferenz

Foto: Gudrun Rödel, Dirk Lauer
Foto: Gudrun Rödel, Dirk Lauer

Die gestrige Pressekonferenz zur Schadensersatzklage im Justizskandal Ulvi K. zog große Aufmerksamkeit auf sich. Mehrere TV-Teams waren vor Ort, sowie die Vertreter aus den Printmedien. Die Veranstaltung hatte es in sich.

Erstmals präsentierte die Anwaltskanzlei Hanna Henning Ausschnitte aus den Tatrekonstruktionsvideos, die die Arbeit der Ermittler der SOKO Peggy und deren Methoden zeigten. Die Vorwürfe wiegen schwer.

BR24 schreibt: Aus Sicht der Unterstützer von Ulvi K. hat Kröber 2004 mit Vorsatz ein falsches Gutachten erstellt, in dem das später widerrufene Geständnis des geistig Behinderten als glaubwürdig eingestuft wurde. K.s Rechtsanwältin Henning wirft dem Gutachter vor, sich nicht alle Videos der Tatrekonstruktionen angesehen zu haben.

Auch in der Hauptstadtpresse ist die Aufregung groß: Ein Gutachten des forensischen Psychiaters aus Berlin hatte maßgeblich zur Verurteilung des geistig Behinderten Ulvi K. geführt, schreibt die Berliner Morgenpost.

Richtig Fahrt kam auf, als der Stadtrat Norbert Rank, Mitglied im Unterstützerkreis, zu Wort kam. Er hob die zahlreichen Pannen bei den Ermittlungen hervor und erntete viel Applaus bei den Besuchern, mit denen der Saal prall gefüllt war. Er forderte u.a. einen Untersuchungsausschuss im bayrischen Landtag.

Ebenso äußerte sich die Betreuerin von Uvi K., Gudrun Rödel.

Dirk Lauer, Pressesprecher des Unterstützerkreises wird in den dpa Meldungen wie folgt zitiert:

“Wir werfen Kröber vor, dass er sich im Fall von Ulvi K. nicht an Gutachter-Richtlinien gehalten hat. Schon vor dem Urteil hat er sich in einem Artikel öffentlich negativ über Ulvi geäußert. Das durfte er nicht. Er hat auch Passagen eines Vorgänger-Gutachters übernommen und nicht alle Akten eingesehen.”

Die gezeigten Videos sollen auch noch auf der Seite der Anwaltskanzlei veröffentlicht werden. Darin zu sehen ist u.a. ein Stein, über den Peggy bei ihrer angeblichen “Flucht” vor Ulvi gefallen sein soll, in zwei unterschiedlichen Positionen und einmal mit mehr und dann wieder weniger Moosbewuchs, was darauf hindeute, so die Rechtsanwältin, dass dieser dort von der Polizei platziert worden sei. In den beiden Videosequenzen schildert der damals Beschuldigte die Tat jeweils anders.

Die Arbeit der Ermittlerteams wirkt alles andere als professionell. So wurde sich nur wenig Mühe gegeben, die Tat unter möglichst realen Bedingungen nachzustellen. Ulvi K. sollte demnach Peggy über eine Strecke von ca. 1.5 km zu Fuß und bergauf verfolgt haben. Bei der Rekonstruktion aber gehen der Soko-Leiter und Ulvi langsam den Berg hinauf und dabei gerät der übergewichtige geistig behinderte Ulvi stark ins Schnaufen. Schon damals hätte klar sein müssen, dass sich die Tat nie wie behauptet ereignet haben kann. Maßgeblich hat das Gutachten von Kröber zu der Verurteilung von Ulvi K. geführt, der nun 350.000 Euro Schadensersatz von dem Forensiker fordert.



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