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Mord ohne Mörder – in Hessen schon lange kein Einzelfall mehr

Justitita - Foto: FPN
Justitita – Foto: FPN

Nun ist wieder einmal geschehen, was unsere Recherchen seit langem belegen. Die Justiz in Hessen misst mit zweierlei Maß, besonders wenn es um Mord geht. Aktuell sorgt der Bahnsteigmord von Frankfurt für Empörung, andere Fälle sind längst vergessen.

Der kleine Lukas:” Blut an den Händen ist kein Beweis”, sagt Richter Gnadenlos

Als der Tod des kleinen Lukas (2) die Öffentlichkeit schockierte und der Angeklagte Theodosios P. beim Prozessauftakt sogar gelacht haben soll, musste Richter Wagner „im Zweifel für den Angeklagten“ entscheiden, denn die Schuld des Mannes sei nicht abschließend zu klären, schreibt Echo online.

Tuğçe: Plötzlich nur noch Körperverletzung

Der selbe Richter verurteilte im Tuğçe den Angeklagten Sanel M. zu drei Jahren Jugendstrafe. Auch hier spielte ein “Gutachten” eine Rolle. Demnach soll das Todesopfer eine weiche Schädeldecke gehabt haben und der eigentliche Stoß gar nicht so tödlich gewesen sein. Viele empfanden die Strafe als zu gering. Trauer, Wut und Tumulte, titelte die Frankfurter Neue Presse nach dem Urteil.

Vom Omamörder zum wissenschaftlichen Berater an einem Institut für Politikwissenschaft

Dieser Fall schlägt dem Fass den Boden aus. Ich muss gestehen, selten war ich so erschüttert darüber, wie gut das hessische Schweigekartell funktioniert. Wieder einmal berichtete die BILD ohne den Namen in einem mehr als spektakulären Fall. Auch die übrige Presse hielt sich daran.

HNA: Weil er in Bebra seine Oma getötet hatte, er zur Tatzeit aber wegen einer Geisteskrankheit schuldunfähig war und weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wird ein 25-Jähriger in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das hat das Landgericht Fulda am Donnerstag angeordnet. Quelle

Dieser Fall trug sich 2013 zu. Wie gesagt, die Presse achtete außergewöhnlich stark die Persönlichkeitsrechte des „Medizinstudenten“, der aus einer gut vernetzten Arztfamilie stammt. Bei Recherchen zu einem anderen Fall erfuhren wir, dass der als „schuldunfähig“ eingestufte Patient bereits nach etwas mehr als einem Jahr von einer sogenannten „Schnelldurchläuferstation“ entlassen worden war, während sich in der betreffenden Klinik etliche Patienten mit weitaus geringeren „Anlasstaten“ – bei denen niemand ums Leben gekommen war – weiterhin im Maßregelvollzug befanden.

Der junge Mann setzte sein Studium zunächst im sonnigen Ausland fort, postete über seinen Facebook-Account mindestens zweimal von Begegnungen mit Lokalpolitikern seiner Heimatstadt und bekleidet derzeit einen Posten als „wissenschaftlicher Berater“ bei einem Institut für Politikwissenschaft einer großen Universität.

Auf Presseanfragen zu möglichen Interessenskonflikten und eventuellen Vorwürfen der Einflussnahme aufgrund seiner beruflichen Stellung hat der Vater des Patienten nicht reagiert. Ebenso die Leitung der psychiatrischen Klinik, aus der der Patient offenbar mit einer günstigen Sozialprognose entlassen wurde. In dem Fall liegt nicht nur ein außerordentlich starkes Motiv des Vaters vor, die Berichterstattung zu verhindern, sondern auch hohe Interessen eines ganzen Berufsstandes, der unweigerlich Schaden nehmen würde, wenn denn die Hintergründe ans Licht kämen. Leider kann ich derzeit nicht mehr dazu sagen. Das Räderwerk dieser unheiligen Allianz aus Justiz, Gutachter(-un)wesen und Presse läuft wie geschmiert, doch jeder Krug geht nur solange zum Brunnen, bis er zerbricht. Danach sieht es aber augenblicklich noch nicht aus.

Sind nun im Fall Habte A. wieder die gleichen Gutachter, Psychiater, Staatsanwälte und Richter involviert? Wir bleiben dran …..



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