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Langericht Gießen ….. 35 Tage Arbeitsverbot für Journalisten

Nach 35 Tagen bekommen die Journalisten und Kameraleute endlich ihre Arbeitsgeräte zurück. Solange haben die Damen und Herren Juristen des Landgerichts Gießen gebraucht, nur um festzustellen, dass sie nunmehr die Speicherkarte brauchen, um ein Ermittlungsverfahren wegen herbeiformulierten Hausfriedensbruchs durchzuführen. Aus berufenem Mund haben wir erfahren, dass sogar das Justizministerium in Wiesbaden die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Gießen aufgefordert haben, dem Spuck der Plünderung von Arbeitsgeräten ein Ende zu setzen.

Obwohl unser Medienanwalt bereits 5 Tage nach diesem Staatsdelikt einen Eilantrag auf die Herausgabe der Kameras stellte, ließ sich das Amtsgericht allerdings erst am 05.01.2019 mit einem Beschluß, auch wegen des Drucks der Öffentlichkeit, herab, die Kameras endlich freizugeben. Sowieso werden die Journalisten bezüglich eines falsch behaupteten Straftatbestandes durch Juristen der 2. Instanz keine Chance haben auf einen Freispruch der 1. Instanz. Diese Affaire wird wohl möglich noch über Jahre hinweg den Journalisten die Lebenszeit rauben, bis das Bundesverfassungsgericht feststellt, das ihr Beschluss (hier die Entscheidung des BVG: https://www.bundesverfassungsgericht…. ) auch für Gießen Rechtsgültigkeit hat, auch für diese Damen und Herren, die das Presserecht perfide zertreten haben.

http://opposition24.com/gericht-laesst-kameras-beschlagnahmen/



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