Islamterrorist vor Gericht – Polizei verschleiert Herkunft

Am 30. April 2019 beginnt die Hauptverhandlung  gegen einen 30-jährigen Mann aus der russischen Föderation wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor dem Berliner Kammergericht, berichtet die Polizei Brandenburg. Bei dem Angeklagten handelt es sich jedoch um einen Tschetschenen. Dieser kleine Unterschied könnte zu Verwechslungen und Vorurteile gegen Russen führen, darum stellen wir das an dieser Stelle eindeutig klar. Ähnlich wurde bereits im Zusammenhang mit dem Amri-Komplizen “Magomed Ali C.” berichtet, der russischer Staatsbürger, aber dennoch Tschetschene ist.

Weiter im Originalwortlaut:

Umfangreiche Ermittlungen des LKA Brandenburg, gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, führten zu seiner Anklage.

Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, während seines etwa dreieinhalbjährigen Aufenthalts in Deutschland Anhänger der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) unter anderem mit Geldsendungen von mehreren Tausend Euro  in das Krisengebiet nach Syrien unterstützt zu haben. Dabei sorgte er für die Sammlung, Verteilung und Übersendung von Geldern, Sachen und im Einzelfall auch die Beschaffung persönlicher Gegenstände. Des Weiteren soll er andere Sympathisanten des IS bei der Ausreise aus Deutschland nach Syrien unterstützt haben.

Dem Angeklagten, der in Berlin und Brandenburg in ein islamistisches Netzwerk mit Verbindungen zur Fussilet-Moschee eingebunden gewesen sein soll,  wird vorgeworfen, bewusst mit seinen Taten eine terroristische Vereinigung im Ausland  unterstützt zu haben, deren Tätigkeit unter anderem darauf gerichtet ist, Mord und Totschlag zu begehen.

Der 30-Jährige reiste bereits im Jahr 2011 mit seiner Frau und seinem Kind nach Deutschland ein und beantragte Asyl. Der Antrag wurde im Jahr 2013 abgelehnt. Der Angeklagte legte dagegen Widerspruch ein. Im Frühjahr 2015 verließ der Angeklagte, der zu dieser Zeit in Strausberg (LK MOL) wohnte, Deutschland und reiste vermutlich nach Syrien aus, auch seine Familie verließ Deutschland. Der Angeklagte soll später über die Türkei nach Ecuador geflohen sein und reiste von dort in die Niederlande ein. Am 1. August 2018  wurde der Angeklagte aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in den Niederlanden festgenommen und am 8. August nach Deutschland ausgeliefert.

Mit der Festnahme des Tatverdächtigen wurde für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen in der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Brandenburg eine achtköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet.

An der Auslieferung waren die Sicherheitsbehörden der Niederlande, des Bundeskriminalamts, des LKA Nordrhein-Westfalen und das LKA Brandenburg beteiligt.

Der Angeklagte sitzt gegenwärtig in einer Justizvollzugsanstalt ein.



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