Hände weg vom Grundgesetz – #Kinderrechte sind gefährlich!

Symbolbild: eakmoto / 123RF Standard-Bild

Die Bundesregierung will „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankern, vorzugsweise noch in diesem Jahr. Was für Unkundige zunächst positiv klingt, stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr für das Elternrecht dar und damit für die Kinder selbst.

Im Oktober hat die von der Regierung eingesetzte „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe drei Formulierungen vorgelegt, aus denen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) derzeit einen Gesetzentwurf entwickelt. Aber: Die eigentliche Entscheidung treffen am Ende die Bundestagsabgeordneten. Wenn von ihnen 1/3 gegen eine Grundgesetzänderung stimmt, können „Kinderrechte“ im Grundgesetz verhindert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist in der Frage „Kinderrechte“ gespalten. Wir müssen sie deshalb davon überzeugen, gegen die geplante Grundgesetzänderung zu stimmen.

Warum sollten die Abgeordneten gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz stimmen? Weil „Kinderrechte“ im Grundgesetz nicht nur unnötig sind, sondern auch gefährlich.

  1. Das Grundgesetz weist keine Schutzlücke für Kinder auf. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
  2. Eine Grundgesetzänderung wäre vor allem symbolischer Natur und würde nichts Konkretes zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern beitragen oder sie vor Armut, Missbrauch oder mangelnder Bildung schützen. Diese Verbesserung kann nur über die Straf- oder Sozialgesetzgebung geschehen.
  3. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt keine Aufnahme von „Kinderrechten“ in eine Verfassung. In Deutschland gilt die Konvention seit 1992 als Bundesgesetz, was für ihre Umsetzung vollkommen ausreicht.
  4. Vor allem jedoch: „Kinderrechte“ würden das Erziehungsrecht der Eltern im Grundgesetz aushebeln. Das im Grundgesetz klug und ausgewogen formulierte Verhältnis zwischen Eltern, Kinder und Staat würde gestört, wie bereits die juristischen Stellungnahmen von 2013 sowie 2016 und das brandneue CDU-interne Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) umfassend darlegen.
  5. Mit „Kinderrechten“ im Grundgesetz  könnte sich der Staat problemlos an Stelle der Eltern zum Anwalt der Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen. Unter dem Vorwand, Kindern zu helfen, könnten staatliche Stellen Kinder und Eltern gegeneinander ausspielen und die gefährliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“ vollenden.

Diese große Gefahr wird durch die Textvorschläge der „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe bestätigt. Bei allen drei Formulierungen fällt sofort auf: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor! Die Kinder werden losgelöst von ihren Eltern und somit nicht als Teil der natürlichen Einheit Familie betrachtet. Es ist offensichtlich: Keine der drei Formulierungen der „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe ist akzeptabel.

Fest steht: „Kinderrechte“ im Grundgesetz verbessern nicht das Leben von Kindern, hebeln das Elternrecht aus und senken die Hürde für staatliche Eingriffe in das Familienleben. Das Grundgesetz darf in dieser Frage nicht angetastet werden.

Das Aktionsbündnis für Ehe & Familie – DemoFürAlle fordert daher den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, auf, gemeinsam mit den anderen Bundestagsabgeordneten der Union gegen eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zu stimmen und sich für den Schutz des Elternrechts einzusetzen.

Wenn Sie diese Forderung unterstützen, unterschreiben Sie bitte die Petition. Wenn Sie über die weiteren Aktionen von DemoFürAlle informiert werden möchten, setzen Sie bitte vor Ihrer Unterzeichnung das entsprechende Häkchen.

Weitere Informationen:

Juristische Gutachten zum Thema “Kinderrechte”:



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